Eine Tat-Rekonstruktion der Münchner Kriminalpolizei und der Generalstaatsanwaltschaft zu einem versuchten Tötungsdelikt in Pasing
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Felix Hörhager
Audiobeitrag

Eine Tat-Rekonstruktion der Münchner Kriminalpolizei und der Generalstaatsanwaltschaft zu einem versuchten Tötungsdelikt in Pasing

Audiobeitrag
>

Messerattacke von Pasing: Angreifer muss in Psychiatrie

Messerattacke von Pasing: Angreifer muss in Psychiatrie

Weil er zwei Muslime auf offener Straße mit einem Messer angegriffen hat, muss ein 41-jähriger Mann für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik. Das Landgericht München kam zu dem Schluss, dass er auf seine Opfer im Wahn losgegangen war.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Wegen eines Messerangriffs auf zwei Muslime in München-Pasing muss ein 41-jähriger Mann für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik. Das Landgericht München I ist davon überzeugt, dass der Täter im Juli 2024 im Wahn in einer Einkaufsstraße auf seine beiden Opfer losgegangen war.

Täter leidet an psychischer Krankheit

Der 41-Jährige stand wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er leidet an einer psychischen Krankheit, die ihn nach Ansicht des Gerichts bei der Tat steuerte, weshalb der Mann als schuldunfähig eingestuft wurde.

Er sei aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zum Zeitpunkt des Angriffs von dem Gedanken beherrscht gewesen, Deutschland müsse von Muslimen befreit werden, erklärte die Richterin. Sein wahnhaftes Denken, das auch von antisemitischem Gedankengut beherrscht war, habe dazu geführt, dass er seine Tat als zwingend notwendig angesehen habe. Sein Handeln habe er in der Folge nicht kontrollieren können.

Opfer leiden unter psychischen Folgen

Bei der Attacke erlitt ein Opfer tiefe Schnittwunden an Oberkörper und Hals und musste einen Monat lang im Krankenhaus behandelt werden. Ein weiteres Opfer trug Wunden am Arm davon. Die 18 und 25 Jahre alten Männer litten bis heute unter den psychischen Folgen der Tat, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!