Bei der Diskussion um eine Erhöhung der Anzahl verkaufsoffener Sonntage geht es dem Handelsverband Bayern gar nicht darum, die Zahl der erlaubten verkaufsoffenen Sonntage zu erhöhen. Bislang dürfen bayerische Kommunen Geschäften erlauben, an maximal vier Sonn- oder Feiertagen zu öffnen - und das auch nur zu konkreten Anlässen wie Märkten, Messen oder Stadtfesten. Und genau diesen "Anlassbezug" bei der Genehmigung möchte Bernd Ohlmann für eine Weile aussetzen: "Der Handel braucht gerade in diesen schwierigen Zeiten die verkaufsoffenen Sonntage. Diese würden die Kauflaune der Kunden erheblich steigern."
Erheblicher Umsatzrückgang droht
Wenn für verkaufsoffene Sonntage nicht immer extra Genehmigungen eingeholt werden müssten, die teilweise von Gerichten wieder abgeräumt werden, hätte nicht nur der Einzelhandel Planungssicherheit, sondern auch die Kommunen, argumentiert der Handelsverband. Schließlich sind durch die Corona-Krise schon jetzt zwischen 40 und 60 Prozent Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr zu erwarten. Die bayerische Staatsregierung kann das aber nicht überzeugen.
CSU findet Diskussion unpassend
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger befürwortet eher einzelne Verkaufsnächte unter der Woche, um den Umsatz zu steigern und wieder mehr Kunden in die Innenstädte zu locken. Der Freie Wähler-Chef verweist auch darauf, dass die erlaubten Sonntagsöffnungen in den Supermärkten zuletzt kaum angenommen wurden. Für Staatskanzleichef Florian Herrmann von der CSU ist die Debatte sogar fehl am Platz: "Das letzte Wort ist gesprochen: Am Schutz des Sonntags wird nicht gerüttelt. Eine Diskussion über die Ladenöffnungszeiten unter dem Eindruck der Corona-Krise ist fragwürdig. Ich würde es sogar als unredlich bezeichnen."
Sonntagsöffnung schon seit langem diskutiert
Die Forderung nach einer Öffnung der Geschäfte auch an Sonntagen hat eine lange Geschichte. 1900 trat das erste Ladenschlussgesetz in Kraft. Seit 1919 ist die Sonntagsruhe per Grundgesetz geschützt. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Jahr 2009 klar, dass sowohl Kirchen als auch kirchliche Organisationen und Gewerkschaften befugt sind, gegen die Zulassung von Sonntagsöffnungen gerichtlich vorzugehen. Zuletzt hatte vor knapp einem Jahr der Bayerische Landtag einen Vorschlag – damals der FDP - abgelehnt, die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage zu erhöhen.
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