Wer künftig mit seinem Fahrzeug zu schnell fährt, unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt oder in zweiter Reihe hält, muss sich künftig auf härtere Strafen einstellen. Dagegen wird der Schutz von Radfahrern und Fußgängern gestärkt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ist der Auffassung, dass damit Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter gemacht wird.
Bußgeldkatalog: Härtere Strafen für Raser und Parksünder
Wer innerorts bereits 21 Kilometer pro Stunde schneller ist als erlaubt, bekommt künftig ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 Kilometern pro Stunde der Führerschein für einen Monat weg. Zudem gibt es eine Reihe neuer und höherer Geldbußen, aber nicht nur für zu schnelles Fahren. So wurden die Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen erhöht. Bestraft wird künftig auch das Halten auf Schutzstreifen. Das Halten in zweiter Reihe wird teurer. Bei schweren Verstößen drohen zudem Punkte in Flensburg.
Neue Regeln für die Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss künftig auch mit einem Fahrverbot rechnen, selbst wenn dadurch keine konkrete Gefahr oder Behinderung ausgeht. Zudem wird das Nutzen einer Rettungsgasse künftig genauso verfolgt wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 300 Euro und Punkte.
Mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger
Für Radfahrer, Fußgänger und Nutzer von Elektro-Tretrollern müssen Autofahrer jetzt einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts einhalten. Außerhalb von Ortschaften gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Zudem können nun Fahrradzonen eingerichtet werden. Es gibt auch ein paar neue Verkehrsschilder, wie zum Beispiel ein Überholverbotsschild von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen und ein neues Verkehrszeichen für Radschnellwege. Zudem dürfen LKW über 3,5 Tonnen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
Gemischte Reaktionen
Beim ADAC plädiert man insgesamt für mehr Rücksichtnahme zwischen Auto- und Radfahrern. Die neuen Regeln gingen da in die richtige Richtung, wie der Sprecher des Automobilclubs, Johannes Boos, ausführt. Gerade in Städten sei es wichtig, den Verkehr klimafreundlicher und für alle sicherer zu machen. Als Beispiele nennt er den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern oder das Rechtsabbiegen für LKW und Busse. Dass alles sorge für mehr Sicherheit im Radverkehr. Einige Änderungen seien aus ihrer Sicht aber unverhältnismäßig, fügt Boos hinzu. Das gelte zum Beispiel für die deutlichen Verschärfungen der Bußgelder für Temposünder, im Gesamtgefüge des Bußgeldkatalogs passe da jetzt vieles nicht mehr zusammen.
FDP hält Änderungen für praxisfern und überzogen
Auch der Verkehrsexperte der FDP Oliver Luksic ist unzufrieden. Dass künftig ein einmonatiges Fahrverbot schon drohe, wenn man außerorts einmal mit 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird, sei praxisfern und überzogen. Zudem kritisierte er, dass das Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos mit 55 Euro genauso hoch bestraft wird wie das Falschparken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte.
Grüne wünschen Tempo 30 in der Stadt
Der Verkehrsexperte der Grünen Stefan Gelbhaar begrüßte zwar die Aufstockung der Bußgelder im Grundsatz, nannte sie aber an vielen Stellen schlampig und unvollständig. Er hätte sich unter anderem Erleichterungen bei der Einführung von Tempo 30 in Innenstädten gewünscht, sowie Zonen, in die nur LKW mit Abbiegeassistent einfahren dürfen.
Großes Entgegenkommen von den Gesetzeshütern ist offenbar kaum zu erwarten. Selbstverständlich werde die Bayerische Polizei in ihrem Zuständigkeitsbereich auch die Einhaltung der neuen Verkehrsregeln kontrollieren, teilte das Bayerische Innenministerium auf BR-Anfrage mit. Eine Ahndung hänge immer vom konkreten Einzelfall ab.
ADFC Bayern begrüßt Neuerungen
Beim ADFC Bayern hat man die Neuerungen der Straßenverkehrsordnung begrüßt, gleichzeitig aber eine Aufklärungskampagne gefordert. So erklärte die Landesvorsitzende des ADFC Bayern, Bernadette Felsch, dem Bayerischen Rundfunk, dass der von Autofahrenden beim Überholen von Radfahrenden einzuhaltende Sicherheitsabstand von 1,5 Metern innerorts nun ausdrücklich in der StVO stehe, sei lange überfällig gewesen. Faktisch bedeute diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite hätten. Das wüssten die meisten Autofahrenden nicht, so Felsch weiter.
Für alle, die auf Bayerns Straßen unterwegs sind, gibt's ein paar neue Regeln: Wer zu schnell ist, muss künftig früher mit Fahrverboten rechnen, wer in zweiter Reihe parkt, wird kräftiger zur Kasse gebeten und ein paar Corona-Hinweise gibt's auch.
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