12.05.22: Der CSU-Politiker und Rechtsanwalt Alfred Sauter steht vor einer Sitzung des Maskenausschusses im Bayerischen Landtag an seinem Platz.
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12.05.22: Der CSU-Politiker und Rechtsanwalt Alfred Sauter steht vor einer Sitzung des Maskenausschusses im Bayerischen Landtag an seinem Platz.

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Maskendeals: Sauter und Nüßlein dürfen hohe Provisionen behalten

Für die Vermittlung von Maskengeschäften erhielten die langjährigen CSU-Abgeordneten Sauter und Nüßlein extrem hohe Provisionen. Der BGH hat jetzt klargestellt, dass sich beide nicht strafbar gemacht hätten. Das Geld dürfen sie somit behalten.

Die früheren CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein dürfen ihre hohen Provisionen für die Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie behalten. Eine derartige Aktivität von Politikern falle nicht unter das Verbot der Bestechung oder Bestechlichkeit von Mandatsträgern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Beide hätten sich nicht strafbar gemacht.

Der BGH verwarf damit in letzter Instanz die Beschwerden der Münchner Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte beim Landtagsabgeordneten Sauter 1,24 Millionen Euro beschlagnahmt - und bei seinem ehemaligen Parteikollegen und Bundestagsabgeordneten Nüßlein 660.000 Euro. Beide hatten das Geld für ihre Dienste als Gewinnbeteiligung erhalten.

Nüßlein raus aus Partei und Bundestag, Sauter weiter im Landtag

Nüßlein war nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe aus der CSU ausgetreten. Sauter wurde zum Rückzug aus seinen Parteiämtern gedrängt, gehört aber dem Bayerischen Landtag weiter als formal fraktionsloser Abgeordneter an.

Auch der Haftbefehl gegen den Unternehmer, dem Sauter und Nüßlein bei dem mehr als 60 Millionen Euro schweren Verkauf der Masken geholfen hatten, bleibt laut BGH aufgehoben. Die Masken gingen damals an das bayerische Gesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundesgesundheitsministerium.

  • Zum Artikel: Maskenaffäre: BGH soll über Nüsslein und Sauter entscheiden

CSU-Abgeordnete haben sich nicht strafbar gemacht

Die Begründung des BGH: Nach dem Willen des Gesetzgebers sei bei Politikern nur die Annahme von Gegenleistungen für Handlungen "bei der Wahrnehmung des Mandates" strafbar, also etwa bei Abstimmungen im Parlament, in Ausschüssen oder in der Fraktion. Dass Abgeordnete außerhalb der politischen Arbeit ihren Einfluss geltend machten, werde vom Paragrafen 108e des Strafgesetzbuchs nicht erfasst.

"Falls der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, ist es seine Sache, darüber zu befinden, ob er sie bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will", erklärte der BGH. Den Gerichten seien sonst die Hände gebunden.

Vor dem BGH hatte schon das Oberlandesgericht München in seinen Entscheidungen vom November vergangenen Jahres deutlich gemacht, dass in dem Fall Bestechung und Bestechlichkeit auf der Grundlage geltender Gesetze nicht gegeben sind. Die Münchner Richter kritisierten: Dass sogar "die missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung einer nationalen Notlage von beispielloser Tragweite" nach aktueller Rechtslage straflos bleibe, erscheine kaum vertretbar.

Markus Ferber, CSU: Nicht alles, was legal ist, ist legitim

Markus Ferber, Bezirksvorsitzender der CSU Schwaben, betonte, das Urteil sage nur etwas darüber aus, was legal sei, aber nicht alles, was legal sei, sei legitim. Er halte es nach wie vor für richtig, so Ferber, dass ein Abgeordneter, der von der Öffentlichkeit aus Steuergeldern bezahlt wird, nicht von der Öffentlichkeit aus Steuergeldern auch noch Provisionen bekommen dürfe. Das sei dem Wähler nicht erklärbar. "Insofern war es richtig", sagte Ferber weiter, "dass wir für die Bundestagswahl im Stimmkreis Neu-Ulm einen neuen Direktkandidaten aufgestellt haben und deswegen wird auch die Landtagsfraktion ihre Entscheidungen entsprechend treffen."

"Freispruch macht die moralische Schuld nicht wett"

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Florian Siekmann sagte, die Gesetzeslage stehe im krassen Gegensatz zum Gerechtigkeitsempfinden der Menschen. "Deutschland braucht ein scharfes Antikorruptionsrecht, damit dem Geldscheffeln mit dem Mandat ein Riegel vorgeschoben werden kann."

Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland, forderte die Ampelkoalition auf, die Schlupflöcher im Gesetz zügig zu schließen. Ansonsten drohe "das Vertrauen in unsere Abgeordneten und unseren Rechtsstaat Schaden zu nehmen".

CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte der "Augsburger Allgemeinen": "Der juristische Freispruch macht die moralische Schuld nicht wett." Als Abgeordneter dürfe man sich "an einer schweren Notsituation wie der Corona-Krise nicht bereichern".

Auch der AfD-Abgeordnete Gerd Mannes bewertete die Vorgänge als ethisch verwerflich. Zugleich kritisierte er, dass Sauter noch immer im Landtag sitze.

Die politische Aufarbeitung der Masken-Beschaffung geht weiter. Im bayerischen Landtag arbeitet ein Untersuchungsausschuss in der Sache. Sauter und Nüßlein haben sich im Ausschuss bislang nicht geäußert. Im Bundestag gibt es keinen Untersuchungsausschuss in der Angelegenheit.

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12.05.22: Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein verlässt eine Sitzung des Masken-Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag.

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