Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern (Archivbild).
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Die Masern-Impfpflicht kann bestehen bleiben - beschloss das Bundesverfassungsgericht.

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Masern-Impfung: Die wichtigsten Antworten zur Impfpflicht

Die Masern-Impfpflicht in Deutschland bleibt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter bestehen. Was bedeutet diese Impfpflicht für den Kita- oder Schulbesuch und was für eine Art Impfung ist das? Antworten auf die häufigsten Fragen.

Die in Deutschland geltende Impfpflicht bei Masern bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass sie trotz erheblicher Eingriffe in das Elternrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Was bedeutet die Masern-Impfpflicht für Eltern und Kinder? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Für wen gilt die Masern-Impfpflicht?

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die eine Schule, einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege besuchen, müssen gegen Masern geschützt sein. Ebenso gilt die Impfpflicht für Beschäftigte in Schulen und Kitas oder auch in Arztpraxen oder Krankenhäusern, außerdem für Menschen, die in Flüchtlings- oder Asylbewerberunterkünften wohnen. Bei Erwachsenen gilt die Masernimpfpflicht aber nur für Personen, die nach 1970 geboren sind. Bei älteren Menschen geht man davon aus, dass sie als Kinder mit dem damals noch weit verbreitetem Masernvirus in Kontakt gekommen sind und dadurch eine natürliche Immunität aufgebaut haben.

Nachweisen können die Betroffenen den Masernschutz entweder durch eine vollständige Impfung (also erste und zweite Impfung) oder indem sie belegen, dass sie schon einmal an Masern erkrankt waren. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas und Tagesmütter keine Kinder mehr ungeprüft aufnehmen. Die Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind entweder geimpft ist oder schon die Masern hatte. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen.

Müssen Kita-Kinder ohne Masernschutz daheim bleiben?

Nicht gegen Masern geimpfte Kinder können vom Kindergarten- oder Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Weil der Kindergarten für Kinder ein wichtiger Ort für sozialen Lernens ist, sind die Behörden bei diesen Fällen zurückhaltend darin, ein sogenanntes "Betretungsverbot" auszusprechen. Erst schöpfen sie andere Mittel aus: Fristsetzungen, Mahnungen, Beratungsgespräche, Androhung eines Bußgeldes.

Schulpflicht oder Impfpflicht? Was überwiegt?

Schulkinder, die keinen Masernimpfschutz vorweisen können, dürfen und müssen trotzdem in die Schule gehen. Die Schulpflicht wiegt schwerer als die Impfpflicht. Allerdings müssen Schulen diese Fälle dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Das fordert dann die Eltern auf, die Nachweise zur Masernimpfung vorzulegen. Tun die Eltern das auch nach zweimaliger Aufforderung nicht, dann droht ein Bußgeld. Laut Bußgeldrahmen können das bis zu 2.500 Euro sein. Diesen Rahmen schöpfen die Behörden aber normalerweise nicht aus, der erste Bußgeldbescheid liegt oft weit darunter.

  • Zum Artikel: Masernimpfpflicht - Viel Arbeit für die Gesundheitsämter

Wie weise ich eine Masernimpfung nach?

Der Nachweis über eine Maserimpfung kann laut Bundesgesundheitsministerium durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder - vor allem bei bereits durchgemachter Krankheit - durch ein ärztliches Attest erfolgen. Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Arztpraxen. Auch hier müsse das Personal nachweisen, dass es geimpft ist, die Krankheit bereits durchlitten hat oder immun dagegen ist.

Die Immunität kann durch einen Bluttest, eine sogenannte Titerbestimmung, festgestellt werden.

Was für ein Impfstoff wird gegen Masern verwendet?

Es gibt eine Dreifach-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln - nach den Anfangsbuchstaben der Krankheiten auch MMR-Impfung genannt - oder eine Vierfach-Impfung. Diese schützt zudem gegen Windpocken (MMRV). "Der Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff, der abgeschwächte, vermehrungsfähige Viren enthält", schreibt das RKI in seinem FAQ.

Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die Vorgabe zur Masern-Impfpflicht nur gilt, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung stehe, der gegen Masern und gleichzeitig auch gegen Mumps, Röteln oder Windpocken schützt - nicht aber gegen weitere Krankheiten.

Einfach-Impfstoffe gegen Masern stehen laut Robert Koch-Institut seit 2018 in der EU auch gar nicht mehr zur Verfügung. Kombinationsimpfstoffe hätten Vorteile, da die Anzahl der notwendigen Einzelimpfungen reduziert werde.

Wann soll man sich gegen Masern impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die erste kombinierte Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln im Alter von elf Monaten und die zweite im Alter von 15 Monaten.

Wie oft muss man sich gegen Masern impfen lassen?

Für eine vollständige Immunisierung sind zwei Impfungen nötig. Man geht dann von einer lebenslangen Immunität aus. Nach 1970 geborene Erwachsene, die nur eine oder noch keine Impfung erhielten, sollten einmal geimpft werden.

Sind Impfreaktionen und Nebenwirkungen nach der Masern-Impfung bekannt?

Vor allem nach der ersten Impfung können Reaktionen wie Fieber und Kopfschmerzen auftreten. Manche Geimpfte bekommen auch Hautausschlag, die sogenannten Impfmasern. "Studien weltweit zeigen, dass schwere unerwünschte Nebenwirkungen bei den MMR(V)-Impfstoffen nur sehr selten auftreten", heißt es auf der Webseite des RKI. Die Ständige Impfkommission empfehle daher die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen "ausdrücklich".

Wie gefährlich sind Masern?

Symptome sind Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten, Kopfschmerzen und der typische Hautausschlag. Als Komplikationen können Durchfall, Mittelohr- und Lungenentzündungen auftreten. In sehr seltenen Fällen können Masern eine Gehirnentzündung nach sich ziehen, die in einer speziellen, erst nach Jahren auftretenden Variante nahezu immer tödlich endet. Außerdem warnen Experten davor, dass eine Infektion für längere Zeit das Immunsystem schwächt. Vor allem für Säuglinge, die sich bei einem Familienmitglied oder im Wartezimmer eines Arztes anstecken können, sind Masern gefährlich.

Masern sind eine Viruserkrankung, die schneller übertragen wird als etwa die Grippe. Wenn ein Infizierter niest oder hustet, bleiben die Viren noch zwei Stunden aktiv. Eine Infektion kann also noch erfolgen, wenn gar kein Infizierter mehr im Raum ist. Außerdem können Infizierte das Masernvirus bereits vier Tage vor Ausbruch des typischen Ausschlags übertragen. Masern sind keine reine Kinderkrankheit. Auch Jugendliche und Erwachsene, die die Masern nicht durchmachten und nicht geimpft sind, können erkranken. Wer einmal die Masern hatte, ist allerdings für den Rest seines Lebens immun.

Gibt es Spätfolgen bei Masern-Erkrankungen?

Sehr selten ist eine Form der Gehirnentzündung: die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Sie tritt ungefähr sechs bis acht Jahre nach der Krankheit auf und endet stets mit dem Tod.

Wie hoch ist die Impfquote in Bayern und Deutschland?

Bei den Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2020/21 lag nach Angaben von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) die Impfquote im Freistaat bei 98 Prozent für die erste und 94 Prozent für die zweite Masernimpfung.

In Deutschland ist laut Robert-Koch-Institut der Prozentsatz derjenigen Kinder, die bei Einschulung einfach geimpft sind, zwischen 2004 und 2018 auf 97 Prozent gestiegen. Die notwendige zweite Impfung haben allerdings nur 93 Prozent erhalten - eine Quote, die von Experten als nicht ausreichend angesehen wird, um die Masern auszurotten.

Große Impflücken sehen die Experten auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Nach Ergebnissen einer RKI-Studie sind bei den 18- bis 44-Jährigen mehr als 40 Prozent nicht gegen Masern geimpft. International sind die Impfquoten weit schlechter.

Mit Material von KNA, dpa, AFP

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