Wenn in der Oberpfalz morgen der katholische Feiertag Mariä Himmelfahrt begangen wird, dann betrifft das nicht die Menschen in neun Gemeinden im Nordosten der Oberpfalz. Überall dort, wo die Bevölkerung mehrheitlich evangelisch ist, gilt Mariä Himmelfahrt nicht als gesetzlicher Feiertag und die Geschäfte dürfen öffnen. Betroffen sind in der Oberpfalz im Landkreis Amberg-Sulzbach die Gemeinden Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg, Edelsfeld, Königstein, Illschwang, Birgland, Weigendorf, Hirschbach und Etzelwang. Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist in der Kleinstadt Neustadt am Kulm kein Feiertag.
Volkszählung ist entscheidend
In welchen Gemeinden in Bayern Mariä Himmelfahrt als gesetzlicher Feiertag gilt, legt das statistische Landesamt fest. Die Behörde beruft sich dabei auf Daten zur Religionszugehörigkeit aus der letzten Volkszählung von 2011.
Knappe Verhältnisse in Sulzbach-Rosenberg
In einigen Kommunen fällt die Entscheidung ganz knapp aus. In Sulzbach-Rosenberg beispielsweise gibt es sogar eine katholische Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Die Katholiken haben in der Stadt laut Statistik aber nur eine Mehrheit von wenigen Hundert Köpfen. Im katholischen Niederbayern ist morgen übrigens ausnahmslos Feiertag.
Wichtigster Marienfeiertag
Das Hochfest Mariä Himmelfahrt ist das bedeutendste Marienfest der römisch-katholischen Kirche. Die Aufnahme Marias mit Leib und Seele in den Himmel wurde 1950 vom Papst zum Dogma erhoben. Das Fest ist in vielen Regionen mit einer Kräuterweihe verbunden. Die geweihten Kräuter sollen Menschen und Nutztiere vor Gefahren wie Krankheit, Gewitter oder Feuer beschützen.
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