Der 43-Jährige aus Bad Windsheim, der angeklagt war seine Ex-Frau ermordet zu haben, ist zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth sahen es als erwiesen an, dass der Mann die 33-Jährige vorsätzlich ermordet hat. Sie stellten dabei auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit erfolgt nicht automatisch nach 15 Jahren die Prüfung einer möglichen Haftentlassung.
Lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld
Der 43-Jährige war angeklagt, die 33-Jährige im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung in Bad Windsheim mit einem Küchenmesser mehrfach in Hals und Brust gestochen. Die Frau starb noch vor Ort an ihren Verletzungen. In ihrem Urteil folgte das Gericht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer hingegen von einer "emotionalen Durchbruchshandlung nach vielen Jahren des Streits" gesprochen. Sie hatte gefordert, den Angeklagten wegen Totschlags zu acht Jahren und drei Monaten zu verurteilen. Für die besondere Schwere der Schuld, hatte die Verteidigung keine Voraussetzung gesehen.
Hinterhältige Tat an der dreifachen Mutter?
Das Opfer hinterließ drei Kinder, davon ein gemeinsames mit dem Angeklagten. Die Tat sei geplant und hinterhältig gewesen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Laut Anklage war der 43-Jährige davon ausgegangen, dass seine von ihm geschiedene Frau die Kinder vernachlässige und wechselnde sexuelle Kontakte zu verschiedenen Männern hatte – dies habe seinen Vorstellungen von einer "richtigen" Mutter und Ehefrau widersprochen.
Geständnis des Angeklagten
Bereits zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte die Tat zugegeben. Er bestritt allerdings, eine Tötungsabsicht gehabt zu haben und sprach von einer Tat im Affekt. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
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