Berufungsprozess im Würzburger Landgericht
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Berufungsprozess im Würzburger Landgericht

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Würzburger zu Unrecht verurteilt? Mallorca-Prozess ausgesetzt

Zwei Würzburger wurden zu Haftstrafen verurteilt, weil sie auf Mallorca zwei deutsche Polizisten angegriffen haben sollen. Heute stand der Berufungsprozess an, doch die Verhandlung wurde vorerst ausgesetzt.

Über dieses Thema berichtete Mittags in Mainfranken am .

Im Sommer 2019 wurden zwei Bundespolizisten während ihres Mallorca-Urlaubs angegriffen und schwer verprügelt. Beide landeten unter anderem mit Kiefer-Brüchen im Krankenhaus. Beschuldigt wurden zwei junge Würzburger Studenten, die zur selben Zeit auf Party-Urlaub am Ballermann unterwegs waren.

Im Oktober 2021 wurden beide in erster Instanz zu je zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Doch sind die Verurteilten auch wirklich schuldig? Im Berufungsprozess am Würzburger Landgericht wird derzeit geklärt, ob es zu einer Verwechslung der Täter kommen konnte.

Opfer will die Täter wiedererkannt haben

In den Fokus der Ermittlungen waren die Würzburger geraten, weil sie auf dem Heimflug in derselben Maschine gesessen hatten wie einer der Geschädigten. Dieser gab an, die beiden wiedererkannt zu haben und veranlasste deren Festnahme. Die beiden Angeklagten jedoch beteuern weiterhin, zur Tatzeit gegen 5 Uhr morgens bereits in ihren Hotelbetten gelegen zu haben.

Bewegungsdaten könnten Angeklagte entlasten

Für den Berufungsprozess wurden nun die Bewegungsdaten der Mobilgeräte der beiden Beschuldigten analysiert. Laut Verteidiger Martin Reitmaier seien zum Tatzeitpunkt keine Daten mehr aufgezeichnet worden. Dies passe zu den Schilderungen der Beschuldigten, bereits geschlafen zu haben.

Da zudem Widersprüche in den Zeugenaussagen aufgefallen waren, wurden auch die Handys der beiden Geschädigten beschlagnahmt. Die Auswertung durch die Polizei war jedoch am heutigen Verhandlungstag noch nicht vollständig abgeschlossen, weswegen die Ergebnisse bisher nicht zur Sprache kamen. Auch lagen die Daten noch nicht allen vor.

Verteidiger glaubt an Freispruch in zweiter Instanz

Verteidiger Martin Reitmaier, der die Daten bereits kennt, zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass diese Beweise für einen Freispruch seiner Mandanten ausreichen. "Das, was wir mittlerweile an Informationen vorliegen haben, spricht meines Erachtens eine eindeutige Sprache, dass die beiden Angeklagten nicht die Täter gewesen sein können." Er bedauere die Aufschiebung der Verhandlungen auch wegen der Beschuldigten, für die der Prozess eine starke Belastung darstelle.

Wiederaufnahme frühestens April 2023

Da sich die Verhandlungsbeteiligten nicht auf einen weiteren Termin einigen konnte, kam es schließlich zum Beschluss, die Hauptverhandlung auszusetzen. Erst im Zeitraum von April bis Juni 2023 kann diese wiederaufgenommen werden.

Bis dahin soll nicht nur das Gutachten des Sachverständigen zu den Handy-Daten der beiden Opfer vorliegen, auch die Handy-Chatverläufe der Angeklagten - unter anderem die Chats einer Mallorca-Whatsappgruppe - sollen auf eventuelle Löschungen untersucht werden. Die beiden Angeklagten zeigten sich kooperativ und stellten ihre Mobiltelefone freiwillig erneut zur Verfügung.

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