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B25 bei Dinkelsbühl

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Lkw-Maut: B25 bei Dinkelsbühl bald wieder offen für Lkws

Auf der B25 bei Dinkelsbühl im Landkreis Ansbach könnten bald schon wieder überregionale Lkw unterwegs sein. Grund ist die Ausweitung der Mautpflicht auf Bundesstraßen. Nun beginnen Beratungen für den Lärmschutz der Anwohner.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Bisher wurde die Sperrung der B25 für Lkws mit Fernzielen damit begründet, Mautausweichverkehr zwischen Wilburgstetten und Feuchtwangen verhindern zu wollen. Ab 1. Juli 2018 gilt jedoch die Mautpflicht auf Bundesstraßen, wodurch die bisherige Rechtsgrundlage für die Sperrung entfalle, teilte das Landratsamt Ansbach mit.

Es sei bedauerlich, dass dem überregionalen Verkehr nun wieder die Möglichkeit eingeräumt werde, auf der B25 die Stadt Dinkelsbühl zu durchqueren, moniert Dinkelsbühls Oberbürgermeister Christoph Hammer (CSU) in dem Schreiben. Insbesondere, da die Laster die nahe Autobahn nutzen konnten, um ihre überregionalen Ziele zu erreichen.

"Dies ist der Dinkelsbühler Bevölkerung schwer zu vermitteln, entspricht allerdings der geltenden Rechtslage."
Christoph Hammer (CSU), Dinkelsbühls Oberbürgermeister

Landrat Jürgen Ludwig (CSU) zufolge sollen nun die rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausgelotet werden, wie die Anwohner in Dinkelsbühl und anderen Anliegerorten der B25 vor Lärm geschützt werden können. Verkehrszählungen sollen zeigen, wie sich der Verkehr nach der Aufhebung der Sperrung entwickelt. Auf dieser Grundlage könne dann geprüft werden, ob neben der Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten unter anderem auch Geschwindigkeitsbegrenzungen an den Ortsdurchfahrten erforderlich und rechtlich möglich seien.

Ortumfahrung für Dinkelsbühl?

An den Beratungen sind dem Landratsamt zufolge neben den Rathauschefs der Städte Dinkelsbühl und Feuchtwangen auch die Gemeinden Schopfloch und Wilburgstetten, Vertreter der Regierung von Mittelfranken, des Staatlichen Bauamtes Ansbach sowie der Verkehrspolizei beteiligt. Aus Dinkelsbühler Sicht steigt mit der Aufhebung der Sperrung auch die Dringlichkeit für ein Planfeststellungsverfahren für eine Ortsumfahrung.