Corona-Maskenpflichten fallen: Erst in Bayern, dann bundesweit (Symbolbild)
Bildrechte: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb

Symbolfoto zum Thema Maskentragen

  • Artikel mit Audio-Inhalten

"Meilenstein": Bayerns letzte Corona-Maßnahmen enden

Die letzten bayerischen Corona-Schutzmaßnahmen laufen um Mitternacht aus: die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und für Beschäftigte in Arztpraxen. Bundesweit endet am Donnerstag die Maskenpflicht im Fernverkehr – andere Regeln aber bleiben.

Aus der Pflicht wird eine Empfehlung – ab Mittwoch schreibt die bayerische Staatsregierung nirgends mehr das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske vor. Denn um Mitternacht treten die letzten landesrechtlichen Corona-Maßnahmen des Freistaats außer Kraft: die Maskenpflichten in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie für Beschäftigte in Arztpraxen, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen.

Ab Mittwoch besteht die bayerische Corona-Verordnung nur noch aus "allgemeinen Verhaltensempfehlungen" sowie landesrechtlichen Ausnahmen von den bundesweit vorgeschriebenen Testpflichten in Einrichtungen des Gesundheitswesens. "Damit gelten zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie vor drei Jahren nach bayerischem Recht keine allgemeinen verpflichtenden Schutzmaßnahmen mehr", betont Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Das sei ein "Meilenstein" und zeige, "dass die Normalität immer mehr Einzug hält".

Mit dem fortschreitenden Ende der Pandemie müsse Eigenverantwortung an die Stelle staatlicher Vorgaben treten. Holetschek hatte diesen Schritt schon am 19. Januar angekündigt und auf die "erfreuliche" Corona-Lage verwiesen.

Maskenpflicht für Corona-Positive

Weiterhin gültig bleiben dem Minister zufolge die Regeln für Corona-Positive aus der "Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen": Positiv Getestete ohne Krankheitssymptome dürfen im Freistaat zwar ihre Wohnung verlassen, müssen aber mindestens fünf Tage lang in Innenräumen und bei Gedränge im Freien eine Maske tragen.

Zudem dürfen Corona-Positive in Bayern keine medizinischen und pflegerischen Einrichtungen besuchen. Hier gilt auch ein Tätigkeitsverbot für positiv getestete Beschäftigte, Betreiber und Ehrenamtliche.

Bundesweit: Maskenpflicht im Fernverkehr endet

Während in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Bayern schon seit Mitte Dezember keine Mund-Nasen-Bedeckungen mehr vorgeschrieben sind, mussten Reisende im Fernverkehr bisher weiter eine FFP2-Maske tragen. Ab Donnerstag ist auch damit Schluss. Nachdem sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lange gegen entsprechende Forderungen gewehrt hatte, kündigte er Mitte Januar doch an, die ursprünglich bis Ostern gesetzlich festgeschriebene Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar auszusetzen.

"Die Pandemielage hat sich stabilisiert", sagte Lauterbach zur Begründung. In den Krankenhäusern sei die Lage angespannt, aber beherrschbar. Zudem habe die Bevölkerung eine hohe Immunität aufgebaut. Daher müsse man mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen. Die entsprechende Passage im Infektionsschutzgesetz des Bundes wurde per Rechtsverordnung aufgehoben.

Lauterbach rät weiter zur Maske

Trotzdem appelliert Lauterbach an die Bevölkerung, "weiter in Innenräumen und auch in den Zügen freiwillig Maske zu tagen, wenn man sich und andere schützen möchte". Die Pandemie sei noch nicht vorüber, betonte der SPD-Politiker. Corona sei keine Erkrankung wie jede andere.

Auch die bayerische Staatsregierung rät weiterhin dazu, in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr "mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen" und auf ausreichende Belüftung zu achten. Auch ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen wird empfohlen.

Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft aus

Gut zwei Monate früher als geplant wird am Donnerstag auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben. "Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektions­schutz nicht mehr nötig", teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vergangene Woche mit. Stattdessen veröffentlichte das Bundesarbeitsministeriums Empfehlungen.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtete Arbeitgeber, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Mögliche Maßnahmen waren beispielsweise Abstandsregeln, Homeoffice-Vereinbarungen, Maskenpflichten und Testangebote.

Weiterhin gültig: Masken- und Testpflicht

Während der Bund die Maskenpflicht im Fernverkehr aufhebt, bleiben andere im Infektionsschutzgesetz verankerten Maßnahmen weiter gültig. Das Gesetz sieht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowohl eine FFP2-Maskenpflicht als auch eine Testnachweispflicht vor. Darüber hinaus müssen Patienten und Besucher in Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens eine Maske tragen. Das Bundeskabinett stellte vergangene Woche klar, dass die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen weiterhin bis 7. April gelte – "zum Schutz der vulnerablen Gruppen".

Zuvor hatte neben Lauterbauch auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz vor einer Aufhebung der Maskenpflicht in Kliniken und Praxen gewarnt. Dagegen plädierten der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, und die Deutsche Krankenhausgesellschaft für ein vorzeitiges Ende der Corona-Maßnahmen in medizinischen Einrichtungen.

Die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie forderte ein "sofortiges Ende" der Testpflicht beim Zugang zu Krankenhäusern sowie die Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. Es sei nicht nötig, die Maßnahmen flächendeckend im Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Der Präsident der Fachgesellschaft, Bernd Salzberger, sagte: "Sars-CoV-2 ist hierzulande jetzt ein Gesundheitsrisiko unter vielen."

Kommunale Altenhilfe: Maskenpflicht abschaffen

Für eine Abschaffung der Maskenpflicht für Alten- und Pflegeheime spricht sich der Vorstandssprecher der kommunalen Altenhilfe in Bayern, Alexander Schraml aus Würzburg, aus. "Die Einschränkung ist nicht mehr akzeptabel", sagte er dem BR. "Wir haben in den letzten Monaten - und eigentlich im letzten Jahr - keine lebensbedrohlichen Erkrankungen bei unseren Pflegeheimbewohnern mehr gehabt."

Es sei höchste Zeit, dass mehr Eigenverantwortung in die Pflegeheime komme, betonte Schraml. Auch Minister Holetschek erneuerte seine Forderung an die Bundesregierung, "die bundesrechtlichen Vorgaben rasch überprüfen".

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder betrachtet am Flughafen in München eine Lieferung von 8 Millionen Corona-Schutzmasken
Bildrechte: picture alliance/dpa | Matthias Balk

Bayern hat seit Pandemiebeginn besonders viele Masken eingekauft. Hier nimmt Ministerpräsident Söder eine Lieferung im April 2020 entgegen.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!