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Mordprozess Weißensberg, Serbe, Prozess

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Lebenslange Haft im Mordprozess Weißensberg

Lebenslange Haft im Mordprozess Weißensberg

Im Prozess um den Mord von Weißensberg ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kempten hat außerdem anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Mordfall hatte im Juni 2017 die Region Lindau erschüttert.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Die Richter am Landgericht Kempten sind überzeugt: Der heute 35 Jahre alte Angeklagte aus Serbien hat sein Opfer . Um die Tat zu vertuschen ertränkte er die Frau anschließend in deren Badewanne.

Bei den Ermittlungen war die Polizei zunächst von einem Selbstmord ausgegangen. Die Frau war die Nachbarin der ehemaligen Freundin des Täters.

Richter sehen "Gefahr für die Allgemeinheit"

Der Angeklagte war im Jahr 2004 schon einmal zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, weil er seine Freundin vergewaltigt hatte. Jetzt ordneten dfie Richter am Landgericht Kempten anschließend an die Haftstrafe eine Sicherungsverwahrung an. Damit kommt der Verurteilte nicht einfach frei, wenn er die Haftstrafe verbüßt hat. Die Richter sehen in dem 35-Jährigen eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Der vorsitzende Richter sagte: "Das kann bei dem Angeklagten jederzeit wieder passieren." Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass der Mann eigentlich seine damalige Freundin vergewaltigen wollte, weil diese sich kurz zuvor von ihm getrennt hatte. Weil diese nicht zuhause war, wurde die Nachbarin zum Zufallsopfer.

Angeklagter war teilweise geständig

Der 35-jährige Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, für den Tod der 22-Jährgen verantwortlich zu sein. Er stellte die Tat aber eher als Unfall im Laufe einer Auseinandersetzung dar. Trotz eindeutiger DNA-Spuren bestritt er bis zuletzt, die Frau vergewaltigt zu haben.

Verteidiger will Revision prüfen

Der Staatsanwalt und der Vertreter der Nebenklage hatten in ihren Plädoyers ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert und darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der Verteidiger hingegen hielt in seinem Schlussvortrag eine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren Tat und Schuld seines Mandanten angemessen. Er kündigte an, eine Revision gegen das Urteil zu prüfen.