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Der Sitz des bayerischen Landtags, das Maximilianeum, spiegelt sich nach einem starken Regenguss in einer Pfütze.

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Landtagswahl: Entscheidung zwischen 23 Parteien und Gruppen

Die Wählerinnen und Wähler in Bayern können sich am 14. Oktober voraussichtlich zwischen 23 Listen entscheiden. Der Landeswahlleiter hat die Bewerbungen geprüft und genehmigt. Von Arne Wilsdorff

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Am 14. Oktober ist Landtagswahl. Nun steht fest, wie viele Parteien und Wählergruppen Kandidaten aufstellen dürfen. Und es gibt eine Schätzung, wieviele wahlberechtigte Bayern zu den Urnen dürfen.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Fürth dürfen fast 9,5 Millionen Bayern bei der Landtagswahl ihre Stimmen abgeben. Darunter seien knapp 600.000 Erstwähler, gut 3,3 Millionen Wahlberechtigte sind älter als 60 Jahre. Mit 51,4 Prozent entscheiden etwas mehr Frauen als Männer über die Zusammensetzung des künftigen Landtags.

Auch exotische Vereinigungen sind zugelassen

Um die Stimmen der Wähler konkurrieren 23 politische Parteien und Wählergruppen. So viele hat der Landeswahlausschuss heute dazu berechtigt, Wahlvorschläge mit den Bewerbern zur Landtagswahl einzureichen. Mit dabei sind die derzeit im Landtag vertretenen Parteien: CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne. Aber auch AfD, FDP, Linke und so exotische Vereinigungen wie die Partei für Franken und die Wasser-Partei dürfen Vorschläge einreichen.

Bis zum 2. August müssen die Personalvorschläge vorliegen

Bis zum Abend des 2. August müssen diese Personal- und Listenvorschläge beim zuständigen Wahlkreisleiter vorliegen. Die CDU von Bundeskanzlerin Angela Merkel tritt erwartungsgemäß in Bayern nicht zur Landtagswahl an. Dafür verzichtet die CSU seit Gründung der Bundesrepublik darauf, sich in den anderen Bundesländern zu Wahl zu stellen.