Ein solches Verbot nach dem Vereinsgesetz könne der Innenminister aussprechen, dazu brauche es nicht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, so Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze in einer Mitteilung.
Nachfolge-Organisation des Freien Netzes Süd?
Für sie ist die Partei "Der III. Weg" "neonazistisch geprägt, rechtsextrem, demokratie- und verfassungsfeindlich". Laut Schulze ist "Der III.Weg" eine Nachfolgeorganisation des 2014 verbotenen Freien Netzes Süd.
Die Partei sollte schon jetzt von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums verwies auf BR-Nachfrage darauf, dass der Bund für ein Verbot zuständig sei. Ein Vereinsverbot sei eine Sache, die man mache und über die man nicht im Vorfeld rede, so der Sprecher weiter.