Bayerische Kommunen dürfen keine lokalen Übernachtungssteuern für Hotelgäste erheben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes setzte die Koalition aus CSU und Freien Wählern am Donnerstag mit ihrer Mehrheit im Landtag durch – ungeachtet lauter Kritik auch des Städtetages.
Damit hat die Staatsregierung ihre Ankündigung wahr gemacht, die Einführung einer Bettensteuer in der Landeshauptstadt München zu verhindern. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte für diesen Fall aber schon vorab angekündigt, den Klageweg beschreiten zu wollen.
Reiter: Verbot der Bettensteuer ist "schräg"
Nach Bekanntwerden der Landtags-Entscheidung reagierte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter erbost. "Die Regierung von Oberbayern verlangt ständig von mir, dass ich Einnahmen erziele damit mein Haushalt verbessert wird. Und jetzt verbietet mir der gleiche Freistaat Bayern, Einnahmen zu erzielen, das halte ich für ziemlich schräg", sagte Reiter BR24. Ein Verbot der Bettensteuer werde aus seiner Sicht keinen Bestand haben.
Der Oberbürgermeister kann auch dem Argument nichts abgewinnen, dass aufgrund der Steuer weniger Hotelgäste kommen: "Das halte ich an den Haaren herbeigezogen. Wir erleben jedes Jahr, dass die Bierpreise auf der Wiesn steigen. Der Beleg dafür, dass deswegen weniger Leute zur Wiesn kommen, ist bis jetzt nicht erbracht worden."

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter
Andere deutsche Städte haben Bettensteuer schon länger
Erst am Mittwoch hatte der Münchner Stadtrat die Einführung einer Übernachtungssteuer für Hotelgäste beschlossen. Konkret geht es um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste künftig auf ihren jeweiligen Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollten – nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon länger.
Die Staatsregierung hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Münchner Pläne angekündigt, die Einführung der Steuer gesetzlich verhindern zu wollen.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte zu dem Landtagsbeschluss: "Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes schieben wir einer Übernachtungssteuer den Riegel vor. Damit sind auch die Pläne der Landeshauptstadt München vom Tisch."
Herrmann sagte weiter: "Eine Übernachtungssteuer schadet dem Tourismus. Sie ist den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie und erst recht in Zeiten hoher Inflation nicht zuzumuten." Die Steuer würde Hotels, Pensionen und deren Gäste durch höhere Preise und zusätzliche Bürokratie belasten.
Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) findet die Entscheidung richtig. In diesem Fall sei die Kommunalpolitik wirtschaftsfeindlich und tourismusfeindlich, und deswegen müsse man die Münchner Gastronomie vor einer fehlgeleiteten rot-grünen Stadtpolitik schützen, so Aiwanger.
Angekündigte Klage: Innenminister Herrmann gelassen
Der von der Landeshauptstadt München angekündigten Klage sieht Herrmann gelassen entgegen. "Das Verbot der Übernachtungssteuer ist rechtlich einwandfrei und entspricht der Tradition bayerischer Gesetzgebung seit 1979, als Getränkesteuer, Jagdsteuer, Speiseeissteuer und Vergnügungssteuern abgeschafft wurden", sagte er.
Der Bayerische Städtetag hatte das geplante bayernweite Verbot scharf kritisiert. Die Kommunen sollten selbst entscheiden können, ob sie solche Steuern erheben, so die Argumentation der Verbandsspitze.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte den Landtagsbeschluss dagegen. "Es darf keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben", sagte Dehoga-Chefin Angela Inselkammer. "Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen hätte eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen."
Mit Informationen von dpa
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