In Landshut bleibt es beim Verbot des Demonstrationszuges, der unter dem Titel "Fest für die Freiheit und Selbstbestimmung - Wir für das Grundgesetz" bei der Stadt angemeldet worden war. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil die Entscheidung der Stadt bestätigt.
Stadt sieht angesichts aktueller Infektionszahlen zu hohes Risiko
Die Stadtverwaltung hatte den Demonstrationszug durch die Innenstadt untersagt, weil sich das Infektionsgeschehen in Landshut weiterhin auf erhöhtem Niveau bewegt. So liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen nach wie vor nur knapp unter der Frühwarnschwelle von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner.
Initiatoren hatten Entscheidung angefochten - ohne Erfolg
Gegen den entsprechenden Bescheid hatten die Initiatoren Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Regensburg gestellt. Dieses lehnte den Antrag ab und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadt Landshut. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung in letzter Instanz bestätigt. Der Beschluss ist damit unanfechtbar.
Kundgebung vom Verbot nicht betroffen
Die Versammlung auf der Ringelstecherwiese dagegen, darf unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden.
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