Symbolbild: Tüten mit FFP2-Masken und OP-Masken liegen auf einem Tisch
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Symbolbild: Tüten mit FFP2-Masken und OP-Masken liegen auf einem Tisch

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Geplatzter Maskendeal: Landgericht München I weist Klage ab

In der Verhandlung um den geplatzten Maskendeal zwischen dem Freistaat und einem unterfränkischen Unternehmer ist eine Entscheidung gefallen. Der Unternehmer wollte 1,5 Millionen Euro plus Zinsen. Das Landgericht München I hat die Klage abgewiesen.

Klage abgewiesen – so lautet die Entscheidung des Landgerichts München I in der Verhandlung um den geplatzten Maskendeal mit einem unterfränkischen Unternehmer. Dieser hat den Freistaat auf 1,5 Millionen Euro plus Zinsen verklagt, wie die BR-Sendung quer im April 2022 berichtete. Hätte der Unternehmer Zeno Busch Recht bekommen, dann wären die Kosten auf den Steuerzahler zugekommen.

Gericht: Verbindlicher Vertrag liegt nicht vor

Aus Sicht des Gerichtes ist zu keinem Zeitpunkt ein verbindlicher Vertrag zwischen den Parteien geschlossen worden. Auch hätten die Masken nicht den vom Freistaat geforderten Anforderungen entsprochen. Das Gericht kam somit zum Schluss, dass es dem Kläger nicht gelungen ist, nachzuweisen, dass der Freistaat willkürlich und damit ohne triftigen Grund, vom Kauf der Masken Abstand genommen hat. Die ausführliche, schriftliche Begründung wird erst noch verschickt, anschließend hat der Kläger vier Wochen Zeit, Berufung einzulegen.

Schutzmasken zu Beginn der Pandemie händeringend gesucht

Im April 2020, zu Beginn der Corona-Pandemie, hatte die Bundesregierung Unternehmer dazu aufgerufen, das Gesundheitsministerium bei der Beschaffung von Corona-Schutzausrüstung wie Masken oder Kittel zu unterstützen. Ein sogenanntes Open-House-Verfahren, bedeutet: Jedes Unternehmen, das ein Angebot machte, bekam den Zuschlag. In kürzester Zeit trudelten damals so viele Lieferzusagen ein, dass der Bund die Angebotsfrist verkürzte.

Zeitnah 400.000 medizinische Masken angeboten

Im April 2020 bot Busch dem Bayerischen Gesundheitsministerium 400.000 medizinische Atemschutzmasken an. "Es war Zufall und Glück, dass wir bereits Kontakte nach China hatten und so gute, speziell medizinische Masken kaufen konnten", sagte der Unternehmer am Tag vor der Urteilsverkündung dem BR. Nach einigen Absprachen per Mail und Telefon über Inhalte eines Vertrages kaufte Busch die Masken. Einen schriftlichen Vertrag gab es allerdings nie. Die Gerichtssprecherin sagte, dass Busch "auf den Abschluss eines quasi zu Ende verhandelten Vertrages vertraut und deswegen finanzielle Vorleistungen erbracht" habe.

Zu teuer: Gesundheitsministerium lehnte Masken ab

Für 4,50 Euro pro Stück bot Busch seine Masken an. Das Gesundheitsministerium schreibt dem BR, man habe dem Unternehmen in einem Gespräch mitgeteilt, dass das Angebot angesichts der Marktlage Mitte April 2020 überteuert gewesen sei - sie kauften Busch die 400.000 Masken nicht wie gedacht ab. Man habe sich für ein günstigeres Angebot entschieden. Dabei seien laut BR-Recherchen Masken für 3,93 Euro das Stück und zuvor sogar für 8,90 Euro pro Stück gekauft worden.

"Damals haben ja alle Fehler gemacht – aber jetzt nicht nach einer gemeinsamen, fairen Lösung zu suchen, dafür habe ich wenig Verständnis", sagt Busch im Gespräch mit dem BR am Tag vor der Urteilsbekanntgabe. "Das ist in der Politik ja öfter so: Wenn jemand Verantwortung übernehmen soll, dann erinnert er sich einfach nicht mehr, und man fängt an mit juristischen Hütchenspielereien."

Freistaat hält Klage für unbegründet

Während der Kläger das sogenannte "vorvertragliche Vertrauensverhältnis" verletzt sieht, schreibt das Gesundheitsministerium auf BR-Anfrage im April 2022: "Der Freistaat Bayern ist der Auffassung, dass die Klage in vollem Umfang unbegründet ist." Es habe keinen Vertrag gegeben und, so ein Sachverständiger des LGL (Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit), das für die Vertragsabschlüsse damals zuständig gewesen sei, die Qualitätsanforderungen seien bei Buschs Masken nicht erfüllt gewesen. Den Zweifeln an der Qualität der Masken widerspricht Busch vehement.

Prozess im April 2022 gestartet

Seit April 2022 klagte Busch gegen den Freistaat. Im Prozess ging es darum, ob bei einem der Telefonate ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde und ob die von Busch angebotenen Masken den medizinischen Standards entsprochen und dem Qualitätskriterium "vergleichbar" entsprochen haben.

Unternehmer Zeno Busch im Landgericht München I.
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Unterfränkischer Unernehmer verliert Prozess um Masken-Geschäft

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