Die Schadenssumme liegt laut Anklage bei rund 2,7 Millionen Euro. Die Beweisaufnahme hatte sich fast ein Jahr lang hingezogen. Wegen Anstiftung zur Veruntreuung hatte die Staatsanwältin ursprünglich eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert. Der Mann habe sich der Beihilfe schuldig gemacht und die Situation von Familien ausgenutzt, die schnell eine Pflegekraft gebraucht hätten.
Familien die Gelackmeierten
Die Verteidiger des Pflegevermittlers hatten versucht, für ihren Mandanten einen Freispruch zu erzielen. Der 70-Jährige habe seine Kunden nicht zur Schwarzarbeit angestiftet. Er hätte die Familien sogar explizit in einem Merkblatt darauf hingewiesen, dass sie ihre Pflegekräfte, die aus Polen und Rumänien stammten, bei der Sozialversicherung anmelden müssten, so ihr Argument. Was danach passierte, sei Sache der Kunden gewesen. Die Betroffenen mussten zum Teil fünfstellige Summen an Sozialbeiträgen nachzahlen. Sie können nun, da der Mann schuldig gesprochen wurde, zivilrechtliche Ansprüche an den 70-Jährigen in einem weiteren Verfahren anmelden.
Wo man sich informieren kann
In Bayern werden nach Angaben der Staatsregierung rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause, meist von Angehörigen, versorgt. Hier erhalten Sie weitere Informationen und Tipps:
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Leitstelle Pflegeservice Bayern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- oder bei den Krankenkassen, wie z. B. der AOK