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Almkuh mit Glocke um den Hals

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Holzkirchener Kuhglockenstreit geht in die nächste Runde

Der Holzkirchener Nachbarschaftsstreit um Kuhglocken-Lärm beschäftigt die bayerische Justiz seit Monaten. Nun haben die Kläger ihre Klage auf Unterlassung wegen Geruchsbelästigung erweitert. Die Bäuerin hatte Gülle auf der Weide ausgebracht.

Im Dezember war der Anwohner mit einer Klage vor dem Landgericht München II wegen Lärmbelästigung durch die Kuhglocken gescheitert. Das Gericht hatte bei der Entscheidung vor allem einen Vergleich berücksichtigt, den der Anwohner und die Bäuerin der Kühe zwei Jahre zuvor vor dem Amtsgericht in Miesbach gefunden hatten. Danach dürfen die Kühe auf einen entfernteren Teil der Weide mit Glocken grasen. Der Kläger habe deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, so das Landgericht.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts hat der Anwalt des Unternehmers vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt. Zudem klagte seine Ehefrau, die juristisch in den Vergleich nicht eingebunden ist, wegen Lärmbelästigung. Beide Klagen wurden auf Unterlassung des Düngens der Weide mit Gülle wegen Geruchsbelästigung erweitert.

Landwirtschaftlich genutzte Fläche

Auch die Gemeinde, die die Weide an die Bäuerin verpachtet, wurde von dem Ehepaar verklagt. Die Gemeinde hatte argumentiert, dass es sich bei dem genannten Gebiet um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche handle und das Ausbringen von Gülle demnach gesetzeskonform sei.

Kühe kamen ein Jahr nach dem Kauf

Der Unternehmer hatte das Haus in einem Ortsteil von Holzkirchen 2011 erworben. Rund ein Jahr später pachtete die Bäuerin die Wiese vor dem Grundstück und ließ dort fünf bis sieben Kühe grasen. Seitdem beschwerten sich der Unternehmer und seine Ehefrau über den Lärm der Kuhglocken.

Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen

Vor Gericht gaben sie an, sie würden unter Schlaflosigkeit und Depressionen leiden. Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gestank und eine Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen.

Angebot auf GPS-Ortung abgelehnt

Außergerichtliche Schlichtungsversuche blieben ohne Erfolg. Dabei hatte der Anwohner der Bäuerin auch angeboten, die Kühe kostenlos mit leisen GPS-Sendern auszustatten. Die Landwirtin lehnte jedoch ab.