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Polizist mit Bodycam

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Kritik an Polizeiaufgabengesetz: Polizei rückt gen Geheimdienst

Das Polizeiaufgabengesetz in Bayern wird novelliert. Es geht zum Beispiel um den Einsatz von Bodycams im Knopfloch der Polizeiuniform. - Der Innenausschuss des Bayerischen Landtags hat zum Gesetzentwurf heute Experten angehört. Von Lukas Graw

Im neuen Polizeiaufgabengesetz muss dringend mehr Klarheit geschaffen werden, so der Tenor der Rechtsgelehrten nach zweieinhalb Stunden Anhörung im Innenausschuss. Zu viele Punkte im Entwurf sind für sie nicht eindeutig genug verfasst, zum Beispiel beim Thema Bodycam. Zukünftig sollen Polizisten die kleinen Kameras auch dann dabei haben, wenn sie zu Notfällen in Privathaushalten gerufen werden, etwa wegen häuslicher Gewalt. Und das, obwohl das Filmen in Privathaushalten eigentlich einen richterlichen Beschluss benötigt.

Wie weit geht die Durchsuchung digitaler Speichermedien?

Eine andere Unklarheit: Gehört zur Durchsuchung von digitalen Speichermedien nur der USB-Stick auf dem Schreibtisch oder auch der private Cloudspeicher im Internet? Und darf sich der Eigentümer weigern das Passwort für verschlüsselte Daten herauszugeben? Das alles wird für den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz, Professor Thomas Petri, im Gesetzentwurf nicht ausreichend klar. Für Katharina Schulze, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag, gehen die geplanten Befugnisse der Polizei ohnehin viel zu weit. Ihrer Meinung nach rücke der Gesetzesentwurf die Polizei in Richtung Nachrichtendienst.

"Das lehnen wir Grüne ganz stark ab. Es gibt zurecht das Trennungsgebot, die Unterscheidung zwischen Polizei und Nachrichtendienst und das muss dabei bleiben." Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Anfangsverdacht soll künftig ausreichen für verdeckte Ermittlung

Für Dr. Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München und als Experte in der Anhörung geladen, verschwimmen die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdienst immer mehr. Denn laut dem neuen Entwurf soll für die Bayerischen Beamten zukünftig ein Anfangsverdacht ausreichen, um beispielsweise verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr einsetzen zu dürfen. Für ihn sind die geplanten Befugnisse viel zu weitreichend, wie er den Abgeordneten im Innenausschuss deutlich machte.

"Sie müssen sich vergegenwärtigen, dass nach dem gegenständlichen Gesetzentwurf jeder bayerische Polizeibeamte zum Zwecke der Gefahrenabwehr über weitaus weitreichendere Befugnisse verfügt als das Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr." Dr. Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München