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Bild aus dem Prozess um die Tötung des Mannes mit der Kreissäge.

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Kreissägenfall bleibt Totschlag

Kreissägenfall bleibt Totschlag

Die Staatsanwaltschaft München I hat die Revision im Fall eines mit einer Kreissäge getöteten Studenten zurückgenommen. Das teilte die Anklagebehörde heute mit.

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Damit ist das gegen die Ex-Freundin des Getöteten nun rechtskräftig. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Das Landgericht München hatte sie im Mai wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt.

Gefesselten Freund mit Kreissäge getötet

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die ehemalige Pädagogikstudentin hatte zugegeben, ihren gefesselten Freund im Dezember 2008 beim Sexspiel mit einer Kreissäge getötet zu haben. Seine Leiche deponierte sie auf dem Dachboden des heruntergekommenen Einfamilienhauses, in dem sie mit ihren Mitbewohnern lebte.

Mordmerkmal Heimtücke im Prozess nicht erkannt

Monate später fand der neue Lebensgefährte der Frau den Körper seines Vorgängers und half ihr mit einem Bekannten dabei, ihn im Garten zu verscharren. Anfang 2016 hatte schließlich ein Hinweisgeführt. Das Gericht konnte im Frühjahr Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe nicht erkennen, auch weil das Motiv für die Tat trotz eines Geständnisses der Frau unklar blieb. Sie habe Angst vor ihrem damaligen Freund gehabt, hatte sie vor Gericht erklärt.