Polizisten patrouillieren durch eine menschenleere Straße (Symbolbild)
Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael

Polizisten patrouillieren durch eine menschenleere Straße (Symbolbild)

    Kommunen zahlen Corona-Bußgelder vorerst nicht zurück

    Wie vielerorts wurden auch in Niederbayern und der Oberpfalz wegen Verstoß gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen Hunderte Bußgelder erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht stufte diese als unwirksam ein. Rückerstattungen wird es vorerst nicht geben.

    Waren die Corona-Ausgangsbeschränkungen im April 2020 in Bayern unverhältnismäßig hart? Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sagt ja und stufte die Ausgangsbeschränkungen kürzlich als unwirksam ein.

    Auch in Niederbayern und der Oberpfalz sind im Zeitraum 1. bis 19. April Hunderte Bußgelder durch die Ordnungsämter wegen Verstößen gegen die Ausgangssperren verhängt worden. Das ergab eine BR24-Umfrage. Betroffene können vorerst nicht mit einer Rückerstattung rechnen.

    So viele Bußgeldbescheide wurden verschickt

    In Passau waren es rund 180 Verfahren, wie eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage mitteilt. In mehreren Fällen haben die Betroffenen Einspruch eingelegt, das Amtsgericht stellte aber die Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide fest.

    In Straubing wurden 253 Bußgeldbescheide im Frühjahr 2020 verschickt, so ein Stadtsprecher. Bisher sei beim Ordnungsamt der Stadt nur ein schriftlicher Antrag auf Rückzahlung eines Bußgeldes eingegangen. Außerdem erkundigte sich eine Betroffene telefonisch über die aktuelle Lage.

    In Landshut wurden 354 Bußgeldbescheide erlassen, teilte eine Sprecherin der Stadt dem BR mit. Drei Verfahren wurden vor Gericht verhandelt. Beim ersten Verfahren wurde der Einspruch vor Gericht zurückgenommen, das zweite Verfahren wurde eingestellt und beim dritten Verfahren wurde die Geldbuße auf 50 Euro reduziert, weil die Betroffene eine Schülerin war.  

    In Regensburg wurden im besagten Zeitraum 1. bis 19. April 2020 knapp 350 rechtskräftige Bußgeldbescheide gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen erlassen. 86 Verfahren wurden eingestellt. Nur vereinzelt würden Fragen zu Rückforderungen gestellt.

    In Amberg erließ die Stadt rund 145 Bußgeldescheide wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung. Davon wurde gegen neun Einspruch eingelegt. Vor Gericht, so eine Stadtsprecherin, haben zwei Betroffene ihren Einspruch zurückgenommen, sechs Verfahren wurden eingestellt. Anträge auf Rückzahlungen der Bußgelder gingen bisher nicht bei der Stadt ein.

    In Weiden erließ die Stadtverwaltung knapp 150 rechtskräftige Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die 1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In drei Fällen wurde Einspruch eingelegt. Über die Urteile lägen keine Informationen vor, so eine Stadtsprecherin.

    Geld zurück? Wohl kaum

    Die Geldbußen betrugen damals in den Städten und Gemeinden 150 Euro. Dies entsprach dem Regelsatz nach dem Bußgeldkatalog während der Corona-Pandemie in besagtem Zeitraum. "Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt, ob die nachträgliche gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der Ausgangsbeschränkung dazu führt, dass die Betroffenen einen Anspruch auf die Wiederaufnahme ihrer Verfahren, (…) und auf die Rückzahlung der geleisteten Bußgelder haben", so die Stadtsprecherin aus Passau zum Bayerischen Rundfunk.

    Bisher wurden keine Bußgelder in den Städten zurückbezahlt, so die jeweiligen Sprecher. Es gebe bislang auch keine rechtliche Möglichkeit, verhängte Bußgelder zurückzubezahlen - auch wenn das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass die Bußgeldbescheide rechtswidrig waren, so die Regensburger Stadtsprecherin.

    Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die in der Frühphase der Pandemie in Bayern verhängte Ausgangssperre für unverhältnismäßig erklärt. Als mildere Coronaschutzmaßnahme wären auch bloße Kontaktbeschränkungen in Betracht gekommen, erklärte das Gericht Ende November. Diese hätten "die Adressaten weniger belastet".

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