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Riedberger Horn

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Kommt der Bauantrag für die Skischaukel am Riedberger Horn?

Kommt der Bauantrag für die Skischaukel am Riedberger Horn?

Mit dem reformierten Landesentwicklungsprogramm (LEP), das heute (1.3.) in Kraft tritt, hat die Staatsregierung die rechtliche Grundlage für die umstrittene Skischaukel am Riedberger Horn geschaffen. Dort ist die Lage am Stichtag noch entspannt.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz hat bisher noch keinen Bauantrag für den Verbindungslift der beiden Skigebiete von Obermaiselstein und Balderschwang samt neuer Skipiste bekommen. Da liege ihm noch keine Zeile vor, sagte er auf BR-Anfrage. Sollte ein entsprechender Antrag eingehen, werde dieser wohl sehr umfangreich ausfallen, meinte Klotz.

Eine Reihe von Gutachten wird benötigt

Eine potentielle Liftbetreibergesellschaft müsse neben dem Bauantrag eine ganze Reihe an Gutachten vorlegen, die zum Beispiel ökologische und geologische Begebenheiten am Riedberger Horn beleuchten. Das Landratsamt muss den Antrag dann eingehend prüfen.

Entscheidung frühestens im Herbst

Außerdem rechnet Klotz mit viel Gegenwind und Einwänden seitens der Liftgegner. Bis zu einer Entscheidung sei es deshalb noch ein langer Weg, so Klotz. Er rechnet frühestens im Herbst mit einem Ergebnis, sofern der Bauantrag zeitnah eingehe.

Naturschützer sind entsetzt

Die Kritiker sind entsetzt über die Änderung des Alpenplans im Rahmen der Fortschreibung des LEP. Thomas Frey, Regionalreferent für Schwaben vom Bund Naturschutz, kann die Entscheidung der Staatsregierung nicht verstehen. Für ihn werden hier "privatwirtschaftliche Interessen über das allgemeine Interesse gestellt, die Schönheit der bayerischen Alpen zu erhalten", so Frey.

Bund Naturschutz lässt Alpenplanänderung gerichtlich überprüfen

Der Bund Naturschutz bereitet deshalb gerade ein sogenanntes Normenkontrollverfahren vor, um die Alpenplanänderung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dem Bund Naturschutz geht es zum Beispiel darum, ob Einwände von Bürgern und Verbänden gründlich genug geprüft worden sind. Frey ist der Meinung, dass keine ergebnisoffene Prüfung stattgefunden haben könne.

"Das war ein vorgezeichneter Prozess, das war eine Farce." Thomas Frey, Regionalreferent vom Bund Naturschutz

Er gibt zudem zu bedenken, ob die geplante Liftverbindung trotz Änderung des LEP überhaupt genehmigungsfähig sei und führt die Internationale Alpenkonvention an. "Das ist ein völkerrechtlicher Vertrag und damit in Deutschland geltendes Recht", so Frey.

Dringlichkeitsantrag der SPD im Landtag

Die Alpenkonvention besagt, dass in labilen Gebieten keine neuen Skipisten gebaut werden dürfen. Das Riedberger Horn liegt laut Frey inmitten eines geologisch massiv labilen Gebirgsstocks. Darauf macht auch die SPD im bayerischen Landtag aufmerksam: Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag dazu wird heute (1.3.) im Umweltausschuss behandelt.