Im Fall der Kohlenmonoxidvergiftung in einem Wohnwagen auf einem Campingplatz in Viechtach im Dezember 2021 ist das Berufungs-Verfahren vor dem Deggendorfer Landgericht am heutigen Mittwoch (21.2.) eingestellt worden.
Witwe des Opfers erhält Geldzahlung
Wie eine Gerichtssprecherin dem BR auf Anfrage mitteilte, zahlt der Angeklagte der Ehefrau des Opfers, die als Nebenklägerin auftrat, eine sogenannte monetäre Mitleidsbekundung. Die Höhe sei nicht bekannt, so die Sprecherin. Das Verfahren wurde daraufhin mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Angeklagtem eingestellt. Eigentlich hätten Zeugenbefragungen stattfinden sollen.
Angeklagter ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Der Fall war in die nächste Instanz gegangen, weil sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht in Viechtach in Berufung gegangen waren. Laut erstem Urteil – vom Dezember 2022 – wurde der Ex-Besitzer des Wohnwagens wegen fahrlässiger Tötung in einem Fall und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass der Mann eine Kaminöffnung am Wohnwagen zugeklebt hatte, um den Innenraum vor Nässe zu schützen. Dadurch konnte allerdings auch der giftige Rauch aus dem Ofen nicht nach draußen ziehen. Der 74 Jahre alte Käufer des Wohnwagens starb an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Drei weitere Camper wurden vergiftet, konnten aber im Krankenhaus gerettet werden.
Der Verteidiger des Anfang 60-Jährigen wollte beim letzten Prozess einen Freispruch erwirken. Bei der aktuellen Verhandlung ging es nicht nur um das vom Amtsgericht Viechtach festgesetzte Strafmaß, sondern darum, dass der ganze Fall neu aufgerollt werden sollte, so die Gerichtssprecherin.
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