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Ein Schild weist den Weg zum Eingang der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München

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Knast für Vermieter: Zweckentfremdung von Wohnraum in München

Jahrelang ignorierte er Anordnungen und Bußgelder der Stadt München, führte auch einen Rechtsstreit. Jetzt sitzt ein 39-Jähriger im Gefängnis. Trotz Verbots der Stadt hatte er im großen Stil Wohnungen an ausländische Touristen untervermietet.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Eine Woche. So lange verbüßt der 39-Jährige derzeit seine Haftstrafe in der JVA Stadelheim. Es ist das erste Mal, dass in Bayern eine Gefängnisstrafe für die Zweckentfremdung von Wohnraum verhängt wurde. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den Parteien. Der Münchner hatte im großen Stil Wohnraum als Ferienwohnungen an ausländische Touristen untervermietet, oft waren es sogenannte Medizin-Touristen aus dem arabischen Raum. Von ihnen verlangte er bis zu 300 Euro pro Nacht - ein lukratives Geschäftsmodell.

Haftstrafe als letztes Mittel

Sämtliche Mahnungen, Anordnungen und Zwangsgelder des zuständigen Sozialreferats ignorierte der Mann oder wehrte sich dagegen gerichtlich. Einige Jahre ging das so. Als letztes Mittel sah die Stadt schließlich den Gang zum Verwaltungsgericht München. Das verhängte eine einwöchige Ersatz-Zwangshaft gegen den Mann. Um der Strafe zu entgehen, setzte sich der 39-Jährige zunächst ins Ausland ab, ließ dann seinen Anwalt Beschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Das brachte ihm letztlich aber nichts: Der VGH bestätigte die Entscheidung zur Haft.

Kein Einzelfall

Der Fall mag in seiner Dimension einzigartig sein. Tatsächlich ist die Zweckentfremdung von Wohnraum in München aber kein seltenes Problem.

"Es gibt immer wieder Fälle, in denen Einzelpersonen oder Personengruppen systematisch über Jahre hinweg Wohnraum in München zweckentfremden. Der fehlt dann in unserem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt." Edith Petry, Sprecherin Sozialreferat München

Wohnraum zweckentfremden, das heißt im konkreten Fall: Eine Wohnung wird mehr als acht Wochen im Jahr entgeltlich als Ferienwohnung etwa an Touristen untervermietet. Das ist verboten.

Die Mittel der Stadt in solchen Fällen sind allerdings begrenzt: Möglich sind bislang Bußgelder im mehrstelligen Bereich oder eben eine Ersatz-Zwangshaft. Zwar hatte der Landtag im Mai ein entsprechendes Gesetz leicht verschärft. Die vom Sozialreferat geforderte Zwangsräumung betroffener Wohnungen ist aber nach wie vor nicht möglich.

"Unser Ziel ist es ja, die Zweckentfremdung der Wohnung zu beenden. Dafür wäre die Zwangsräumung ein wichtiger Schritt, auch wenn eine solche Maßnahme in erster Linie die Gäste trifft und erst danach den Vermieter." Edith Petry, Sprecherin Sozialreferat München

Tatsächlich ist es schwierig für die Behörden, eine Zweckentfremdung von Wohnraum überhaupt festzustellen. Oft gelingt dies über Hinweise von Nachbarn. Seit 2015 hat das Sozialreferat München dafür eine Sonderermittlungsgruppe eingesetzt, die speziell solchen Hinweisen nachgeht und auch auf Internet-Plattformen recherchiert. Nach Angaben der Stadt konnten so im vergangenen Jahr insgesamt 244 Wohneinheiten in München vor Zweckentfremdung geschützt werden. Sie wurden wieder dem normalen Wohnungsmarkt zugeführt.