Bildrechte: picture-alliance/dpa
Bildbeitrag

Symbolbild Geldtresor

Bildbeitrag
>

Der Freistaat zahlte neun Millionen Euro Strafzinsen

Der Freistaat zahlte neun Millionen Euro Strafzinsen

Der Freistaat Bayern hat in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt knapp neun Millionen Euro an Strafzinsen bezahlt. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor.

Über dieses Thema berichtet: Bayern.

Wie die Antwort des Bayerischen Finanzministeriums zeigt, musste der Freistaat im Jahr 2016 mit einem Zinssatz von minus 0,02 Prozent rund 1.374.000 Euro für Negativzinsen aufwenden, im darauffolgenden Jahr mit minus 0,1 Prozent sogar rund 7.540.000 Euro. Das Finanzministerium begründet dies mit der derzeitigen Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), welche zur Folge habe, dass selbst Bundesländer mit vergleichsweise niedrigen Liquiditätsschwankungen und kleine Gemeinden mit ordentlicher Haushaltsführung Minuszinsen zahlen müssten.

Denkmäler verkommen, Gelder liegen brach

Wie aus der Aufstellung des Freistaats hervorgeht, ist die Negativzinsbelastung beim Denkmalschutz-Entschädigungsfonds besonders hoch. Demnach musste Bayern für die dafür angelegten Gelder im Jahr 2016 knapp 69.000 Euro und im vergangenen Jahr rund 254.000 Euro an Strafzinsen zahlen. Auch andere Fonds und Sondervermögen waren von Negativ-Zinszahlungen betroffen – etwa der Bayerische Pensionsfonds und die Bayerische Forschungsstiftung. 

Markus Rinderspacher plädiert für weniger Bürokratie

Markus Rinderspacher, der SPD-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, sieht die Schuld beim Freistaat. Die Verantwortlichen sollten das Geld lieber in Kulturdenkmäler in Bayern investieren, anstatt es auf der Bank zu horten und dafür Strafzinsen zu zahlen. Als Gegenstrategie fordert Rinderspacher, Genehmigungen müssten schneller und unbürokratischer erteilt werden und das Geld müsse schneller abfließen.

Bayerisches Finanzministerium reagierte nur auf Druck

Nach Auskunft des SPD-Landtagsfraktionschefs wollte Bayerns Finanzminister Markus Söder die Anfrage zunächst nicht beantworten. Erst als die SPD mit einer Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gedroht habe, habe des Ministerium reagiert, so Rinderspacher.