Pressekonfenz der Staatsregierung zu Klimaschutz, Juni 2022
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Die Staatsregierung hat ein Klimaschutzprogramm verabschiedet, dass nach Meinung der Umwelthilfe das bayerische Klimaschutzgesetz verletzt.

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Klimaschutz in Bayern: Umwelthilfe verklagt Staatsregierung

Der Freistaat soll bis 2040 klimaneutral werden, bestimmt das vom Landtag verabschiedete Klimaschutzgesetz. Aber ist das auch vor Gericht einklagbar? Die Staatsregierung wollte das verhindern, jetzt verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Die Deutsche Umwelthilfe hat den Freistaat verklagt, er soll sein Klimaschutzprogramm so nachbessern, dass die Klimaschutzziele tatsächlich erreicht werden. Ob diese Klage überhaupt zulässig ist, wird in der mündlichen Verhandlung jedoch der erste strittige Punkt sein.

Denn das von der Regierungsmehrheit aus CSU und Freien Wählern verabschiedete bayerische Klimaschutzgesetz enthält eigens einen Artikel "Ausschluss der Klagbarkeit". Darin ist festgelegt: "Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch oder auf Grund dieses Gesetzes nicht begründet." In den Landtagsanhörungen zu dem Gesetz hatten zahlreiche Experten gerade dessen mangelnde Verbindlichkeit kritisiert.

Wie unverbindlich darf ein Gesetz sein?

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe konnte der Freistaat eine Klage gegen sein Gesetz jedoch gar nicht ausschließen, weil das Verbandsklagerecht durch Bundesgesetz und EU-Recht begründet werde. Ansatzpunkt der Klage ist das im Klimaschutzgesetz vorgesehene bayerische Klimaschutzprogramm, das in seiner jetzigen Form nicht ausreiche. Das hatte auch die Landtagsanhörung ergeben. Das Urteil der Mehrzahl der geladenen Sachverständigen lautete: Ein klimaneutrales Bayern bis 2040 ist damit nicht zu erreichen.

Freistaat verweist auf lange Maßnahmenliste - doch Zahlen fehlen

Das bayerische Umweltministerium sieht das anders: "Aus Sicht des Freistaats ist die Klage unzulässig und daher abzuweisen", so ein Sprecher auf BR-Anfrage. Das bayerische Klimaschutzprogramm sei mit rund 150 Maßnahmen umfassend ausgestaltet und werde künftig regelmäßig aktualisiert.

Das Programm enthält eine Sammlung großer und kleiner Klimaschutz-Maßnahmen, von Projekten zum Urban Gardening über den Radwegebau bis zur Wiedervernässung von Mooren. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist aber nicht durchgerechnet. Zahlen für die CO2-Einsparung fehlen. Der Sprecher des Umweltministeriums verweist darauf, dass es zur Erfolgskontrolle einen Koordinierungsstab und jährliche Fortschrittsberichte gebe.

Umwelthilfe: Setzen demokratisch beschlossene Gesetze durch

Die Deutsche Umwelthilfe wählt nicht nur in diesem Fall, sondern sehr häufig den Weg über Gerichte. Das begründet ihr Anwalt Remo Klinger auf BR-Nachfrage mit einem "Vollzugsdefizit im Umweltschutzrecht, das seit Jahren nicht abnimmt." Der Staat erlasse einerseits durchaus sinnvolle Gesetze, kümmere sich aber dann nicht darum, dass sie auch eingehalten werden. Der Klageweg sei auch nicht demokratiefeindlich, so Klinger: "Es geht nur darum, dass das eingehalten wird, was wir in der Demokratie beschlossen haben."

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