Aus dem Archiv: Klimaaktivistin Anja Windl wird bei einer Protestaktion von der Polizei durchsucht.
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Klimaaktivistin Windl erhält Aufenthaltsverbot in Österreich

Klimaaktivistin Windl erhält Aufenthaltsverbot in Österreich

Die niederbayerische Klimaaktivistin Anja Windl, die seit 2017 in Klagenfurt lebt, darf sich zwei Jahre lang nicht mehr in Österreich aufhalten. Laut dem österreichischen Asylamt stellt die 28-Jährige eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" dar.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Der deutschen Klimaaktivistin Anja Windl ist ein zweijähriges Aufenthaltsverbot in Österreich erteilt worden. Der Bescheid des österreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sei ihr vergangene Woche zugestellt worden, erklärte die 28-Jährige heute. Demnach stellt Windl, die aus Niederbayern stammt, aber seit Jahren in Österreich lebt, eine "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit" dar.

Behörde stuft Windl als links-extremistisch ein

In dem 40-seitigen Schreiben des BFA wird das Aufenthaltsverbot nicht nur mit den Klima-Protesten von Windl begründet. Ihre jüngsten Aktionen gegen die Parteizentrale der konservativen ÖVP habe ihre "massiv querulatorische Neigung" bewiesen, die deutlich über Klimaaktionen hinausgehe, hieß es.

Windl hatte im Januar gegen die Aufnahme von Koalitionsgesprächen zwischen ÖVP und FPÖ protestiert. Sie schrieb an die Außenwand der ÖVP-Parteizentrale: "Ihr stinkt nach brauner Scheisse".

Anja Windl habe ihre "links-extremistisch motivierte Gesinnung" außerdem dadurch unterstrichen, dass sie behauptet habe, Schriftstücke österreichischer Behörden und Gerichte an Nutztiere zu verfüttern, so das BFA weiter. Außerdem habe sie befürwortend ein Kurzvideo geteilt, das einen Tortenwurf auf den ehemaligen deutschen Finanzminister Christian Lindner (FDP) zeige.

Klimaaktivistin will Beschwerde einlegen

Die Niederbayerin lebt seit sieben Jahren in Österreich und soll das Land nun binnen eines Monats verlassen. Das Aufenthaltsverbot sei "aus demokratischer Sicht höchst problematisch", erklärte die Studentin. "Anstatt die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen", treffe es Menschen, "die sich auf friedlichem Wege für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen" einsetzten, fügte sie hinzu.

Die aus dem Raum Straubing stammende Aktivistin will innerhalb der vierwöchigen Frist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. "Ich lasse mich nicht beeindrucken", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. "In Zeiten eines aufkeimenden Faschismus und einer brennenden Welt ist friedlicher Protest notwendig."

Mehr als zehnmal festgenommen 

Die Psychologie-Studentin hatte an Sitzblockaden sowie anderen Klimaschutz-Protestaktionen teilgenommen. Sie hatte die Demonstrationen trotz Aufforderung der Polizei nicht verlassen. Windl wurde nach Angaben des BFA wegen verwaltungsrechtlicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung mehr als zehnmal festgenommen.

Da sie die hohen Geldstrafen nicht begleichen konnte, verbüßte sie nach eigenen Angaben 2024 und 2025 insgesamt neun Wochen an Ersatzfreiheitsstrafen. Dank Spenden habe sie bisher weitere Ersatzhaft abwenden können, sagte die 28-Jährige.

Anwalt hat kein Verständnis für Aufenthaltsverbot

Ihr Anwalt reagierte auf den behördlichen Schritt mit Unverständnis. Windl sei in Österreich noch nie strafrechtlich verurteilt worden, sagte Anwalt Ralf Niederhammer der dpa. Strafrechtliche Ermittlungen gegen sie und andere Mitglieder der ehemaligen Gruppierung Letzte Generation würden noch laufen – unter anderem wegen des Verdachts der kriminellen Vereinigung und der Sachbeschädigung. Windls Anwalt erklärte weiter, ihm sei in Österreich kein vergleichbarer Fall bekannt.

Das österreichische Innenministerium wollte sich unter Verweis auf den Datenschutz nicht zu Windls Aufenthaltsverbot äußern, versicherte jedoch, dass es in jedem Einzelfall zu einer "sehr genauen und objektiven Prüfung" komme.

Blockadeaktionen in Deutschland

Aktivisten der Letzten Generation hatten immer wieder mit Blockadeaktionen etwa auf Straßen oder in Flughäfen auf ihre Anliegen aufmerksam gemacht. Inzwischen hat die Gruppe diese Form des Protests aufgegeben. Im März klagte die Generalstaatsanwaltschaft München fünf Mitglieder der früheren Gruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung an.

Mit Material von AFP und dpa

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