Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat drei Klimaaktivisten wegen Nötigung in 1.296 Fällen zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht sah die Abseilaktion an der A96 im September 2021 als "verwerfliche Tat" an. Die betroffenen Autofahrer hätten 1,5 Stunden im Stau gestanden und seien von den Verurteilten instrumentalisiert worden. Die Betroffenen hätten mit der IAA, gegen die die Aktivisten eigentlich protestieren wollten, nichts zu tun gehabt, so der Richter.
Gericht: Verhalten der Aktivisten ist nicht zu rechtfertigen
Auch wenn die drei Aktivisten ein hehres Ziel hätten und der Klimawandel unbestreitbar jeden angehe, sei das Verhalten nicht zu rechtfertigen. Für die Klimaaktivisten spreche jedoch, dass sie allesamt nicht vorbestraft seien und ihre Taten vollständig eingeräumt hätten. Deswegen habe das Gericht nur "milde Geldstrafen verhängt", so der Richter.
Geldstrafen von jeweils 30 Tagessätzen
Die 25-jährige Jura-Studentin aus Passau wurde zu einer Geldstrafe zu 30 Tagessätzen à 25 Euro, die 39-jährige Meeresbiologin zu 30 Tagessätzen à 30 Euro und der 25-jährige Kulturwirtschaft-Student aus Passau zu 30 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Außerdem wird die Kletterausrüstung eingezogen.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte ähnlich ebenfalls Geldstrafen gefordert, allerdings jeweils 90 Tagessätze. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Eine 25-jährige Aktivistin hatte in ihrem Schlusswort unter Tränen Briefe verlesen, die sie während ihrer viertägigen Haft im Gefängnis erhalten hatte. Ein anderer Aktivist sagte: ich habe mich nicht aus Spaß von der Brücke runtergelassen, aber die Gefahren durch den Klimawandel werden immer größer. Die Verurteilten wollen gegen das Urteil Berufung einlegen.
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