Nahaufnahme einer Hand, die mit Flüssigkleber auf dem Asphalt festgeklebt ist. Eine Hand in einem blauen Einmal-Handschuh löst den Kleber mit einem Pinsel. (Symbolbild)
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Weil sie sich zweimal auf der Münchner Sonnenstraße festgeklebt hatten, müssen drei Klima-Aktivisten eine Geldstrafe zahlen. (Symbolbild)

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Zweimal an einem Tag festgeklebt: Urteil gegen Klima-Aktivisten

Gleich zweimal an einem Tag hatten sich Klima-Aktivisten im November auf der Münchner Sonnenstraße festgeklebt. Dafür verurteilte sie das Münchner Amtsgericht zu einer Geldstrafe. Ein weiterer Prozess gegen Klima-Aktivisten steht noch aus.

Drei Klima-Aktivisten der Gruppierung "Letzte Generation" sind am Dienstag vor dem Münchner Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richterin des Amtsgerichts sprach die drei Angeklagten der Nötigung schuldig und verurteilte sie zu 30 Tagessätzen à 15 Euro, also jeweils zu einer Gesamtstrafe von 450 Euro. Damit gelten die Aktivisten - zwei Frauen und ein Mann - als nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Strafe von jeweils 50 Tagessätzen plädiert, die Verteidigung der Aktivisten wollte einen Freispruch.

Zwei Klebe-Aktionen an einem Tag

Die drei Aktivisten aus Leipzig, Berlin und Bad Segeberg in Schleswig-Holstein hatten sich am 3. November 2022 zusammen mit weiteren Demonstrierenden zweimal am selben Tag auf die Sonnenstraße am Münchner Stachus geklebt. Nach ihrer ersten Protestaktion am Vormittag wurden die Frauen und der Mann ins Polizeipräsidium gebracht und verhört, anschließend aber wieder freigelassen. Am Abend desselben Tages klebten sie sich mit zwölf weiteren Demonstrierenden wieder am Stachus auf die Fahrbahn. Danach kamen die drei in Präventivhaft, die ursprünglich für 30 Tage angeordnet war, nach 23 Tagen aber aufgehoben wurde.

Angeklagte Klima-Aktivisten schilderten Beweggründe

Alle drei Angeklagten hielten zu Beginn des Prozesses eine Ansprache und erklärten ihre Beweggründe für die Klimaaktionen. "Ich mag es nicht, Straßen zu blockieren", sagte eine Klimaaktivistin unter Tränen. Sie sei eine konfliktscheue Person, doch sie habe sich für den zivilen Widerstand entschieden, weil sie keine andere Möglichkeit sehe, effektiv auf die Klimakrise aufmerksam zu machen.

Eine weitere Klimaaktivistin beschrieb vor der Richterin, wie sie von einem Leben mit gesichertem Job und Schrebergarten in der Nähe von Berlin zum zivilen Widerstand auf der Straße kam. Sie habe ein Gefühl von totaler Ohnmacht verspürt, schilderte die 42-jährige Mutter von zwei Kindern. Die "Letzte Generation" gebe ihr die Möglichkeit, die Untätigkeit und den Fluss des Alltags zu durchbrechen: "Ich will nicht, dass das Schicksal meiner Kinder bereits besiegelt ist, wenn sie zum ersten Mal wählen dürfen."

Staatsanwalt: "Letzte Generation" protestiert nicht gewaltfrei

Der Staatsanwalt argumentierte, man müsse sich von der Illusion verabschieden, dass die Gruppierung "Letzte Generation" gewaltfrei protestiere, auch wenn dessen Mitglieder das stets betonten. Denn sie hinderten unbeteiligte Dritte daran, ihrem Alltag nachzugehen. Außerdem standen wegen der Protestaktion zwei Rettungswagen und ein Auto mit Blutkonserven im Stau, weshalb der Staatsanwalt auch den Rechtsbestand der Verwerflichkeit erfüllt sah.

Verteidigung: Klimawandel rechtfertigt Proteste

Die Verteidigung der drei Aktivisten wiederum war der Ansicht, dass der Klimawandel einen Notstand darstelle, der die Proteste rechtfertige. Der Klimaschutz und damit der Schutz auf Leben wiege schwerer als die Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter, so die Rechtsanwälte.

Die Richterin folgte streckenweise zwar der Argumentation der Verteidigung, sagte aber auch: Es hätte geeignetere Mittel als Sitzblockaden und Klebeaktionen gegeben, um auf diesen Notstand aufmerksam zu machen. Zugunsten der Klimaaktivisten wertete die Richterin, dass die Klimaaktivisten mit einem hehren Ziel protestierten und bereits 23 Tage in Präventivhaft verbracht hatten. Die Aktivisten können gegen das Urteil noch Einspruch erheben.

Weiterer Prozess gegen Klima-Aktivisten im Februar

Bereits im November waren drei Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" vor dem Münchner Amtsgericht angeklagt. Sie hatten ebenfalls am 3. November die Fahrbahn am Stachus blockiert und wurden zu 25 Tagessätzen zu 15 beziehungsweise 25 Euro verurteilt.

Am 14. Februar beginnt außerdem der Prozess gegen zwei Klima-Aktivisten, die sich im August vergangenen Jahres an den Rahmen eines Rubens-Gemäldes in der Alten Pinakothek in München geklebt hatten.

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