Schon vor Tagen hatte die Stadt München angedeutet, dass sie sich Gedanken über die Klimaproteste der Gruppe "Letzte Generation" in der Landeshauptstadt macht. Denn es sei festzustellen, dass sich die Aktivistinnen und Aktivisten "weder an die Anzeigepflicht im Versammlungsrecht noch an den für Versammlungen geltenden Rahmen halten wollen", hieß es in einer Mitteilung.
Kritik aus der Staatsregierung wegen Demo-Genehmigung
Wegen der Blockade-Aktion am Münchner Altstadtring nahe des Stachus vom vergangenen Montag hatte die Stadt Kritik aus der Bayerischen Staatsregierung einstecken müssen: Weil sie die erstmalige Ankündigung der Aktion durch die "Letzte Generation" als Quasi-Anmeldung gewertet und sie folglich als Demonstration nach dem Versammlungsrecht eingestuft hatte. Die Staatsregierung war der Auffassung, diese Art Klimaproteste müsste von vornherein als strafbare Handlung gewertet werden.
Dennoch hatte das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) einen Versammlungsbescheid erlassen, diesen aber an strenge Auflagen geknüpft: Nur zehn Minuten durften Protestierende auf die Fahrbahn und sich dort keinesfalls festkleben. Doch sie hielten sich nicht daran. Die Polizei löste ihre festgeklebten Hände vom Asphalt und die Versammlung auf - wie so oft in den vergangenen Wochen.
Geduld der Stadt mit Aktivisten aufgebraucht
Das nun per Allgemeinverfügung ausgesprochene Versammlungsverbot auf rund 300 Münchner Straßen und Autobahnen, die für Einsatzkräfte wichtig seien, sieht die Stadt als Konsequenz aus diesen Erfahrungen: Die Versammlungsauflagen von Montag seien von den Aktivistinnen und Aktivisten "gänzlich missachtet und jegliche Kommunikation mit den Behörden ausdrücklich abgelehnt" worden, heißt es in der offiziellen Mitteilung der Stadt.
Stadt und Polizei hätten zuvor versucht, "dem hohen Gut der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einen angemessenen Raum zu geben und dabei gleichzeitig durch entsprechende Auflagen die Erfordernisse der Gefahrenabwehr umzusetzen, wie dies stets bei allen anderen Versammlungen praktiziert wird".
Keine "Verzögerungen bei Einsatzfahrten" riskieren
Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit für Aktionen in Zusammenhang mit dem Festkleben auf Fahrbahnen begründet die Stadt nun damit, die "Freihaltung der Hauptrouten der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Stadtgebiet jederzeit zu gewährleisten und möglichen Schaden für Leib und Leben abzuwenden, der aufgrund von Verzögerungen bei Einsatzfahrten entstehen könnte". Denn auch wenn Mitglieder der "Letzten Generation" in der Vergangenheit angegeben hatten, für Notfälle eine Gasse freizumachen, können Rettungsfahrzeuge in Staus steckenbleiben.
Schon die Teilnahme ist nun verboten
Das Verbot gilt für alle Klebe-Aktionen, die nicht angemeldet sind. Aber selbst, wenn es anders wäre und die Demonstranten - was sie bislang nicht wollen - ihre Blockaden künftig offiziell beim KVR ankündigen, würde die Stadt wohl ähnlich verfahren wie am vergangenen Montag: Das Festkleben auf der Fahrbahn würde per Versammlungsauflage verboten.
Jetzt hat dies München pauschal getan - per Allgemeinverfügung. Und das bedeutet, "dass sowohl das Veranstalten von als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protestaktionen verboten ist. Der Aufruf zur Teilnahme an einer untersagten Versammlung ist strafbar", schreibt die Stadt in ihrer Allgemeinverfügung. Sie gilt von Samstag, den 9. Dezember, bis zum Sonntag, den 8. Januar.
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