Das Landgericht Traunstein wird eine mündliche Verhandlung in einer Klage zu einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche durchführen. Laut einer Verfügung, die dem BR und dem Recherchezentrum Correctiv vorliegt, hat das Gericht den 28. März 2023 als möglichen Verhandlungstermin vorgeschlagen.
Landgericht: Es kommt auf jeden Fall zu mündlicher Verhandlung
"Die Parteien und Parteivertreter werden gebeten bis 13.01.2023 dem Gericht mitzuteilen, ob dieser Termin ihrerseits möglich wäre", heißt es darin wörtlich. Zwar könne dieser Termin noch verschoben werden. Doch werde es auf jeden Fall zu einer mündlichen Verhandlung kommen, bestätigte das Landgericht Traunstein auf Anfrage. Denn die Voraussetzungen für eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren lägen in diesem Fall nicht vor.
Klage eines 38-Jährigen aus Oberbayern
In dem Fall handelt es sich um eine Feststellungsklage eines 38-jährigen Mannes aus dem oberbayerischen Garching an der Alz, der in den 1990er Jahren als Zwölfjähriger von dem damaligen Gemeindepfarrer Peter H. sexuell missbraucht wurde.
Der inzwischen aus dem Priesteramt entlassene H. kam aus dem Bistum Essen und war seit 1980 im Erzbistum München als Seelsorger eingesetzt worden, obwohl er als Missbrauchstäter bekannt war.
Muss auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. für den Schaden aufkommen?
Deshalb soll das Landgericht Traunstein nun prüfen, ob neben dem Täter auch die damals in der Verantwortung stehenden Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter und Joseph Ratzinger, der emeritierte Papst Benedikt XVI., sowie das Erzbistum "gesamtschuldnerisch" für den Schaden aufkommen müssen, der dem Betroffenen durch den Missbrauch entstanden ist.
Bis zum 24. Januar müssen sich die Anwälte des früheren Papstes zu der Klage äußern.
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