Der Prozess gegen Bayern Münchens Offensivspieler Franck Ribéry wegen eines Beraterstreits samt Millionen-Forderung ist am Landgericht München I vertagt worden. Weil der Kläger, ein ehemaliger Agent des Fußball-Stars, wegen mehrerer ausgefallener Flüge aus Brüssel nicht zu der Sitzung erschien, konnte ihn das Gericht nicht befragen. Als neuer Termin für die Urteilsverkündung wurde der 16. Januar bestimmt.
Hat der Berater seine Unterschrift gefälscht?
Der Berater Bruno Heiderscheid verlangt von Ribéry eine Provision in Höhe von 3,45 Millionen Euro für einen Vereinswechsel. Er behauptet, dass ihm das Geld von Ribéry als Dank dafür versprochen worden war, dass er 2005 dessen ablösefreien Wechsel von Galatasaray Istanbul zu Olympique Marseille eingefädelt hatte. Ribéry soll laut Heiderscheid zunächst mündlich und 2006 dann auch schriftlich zugesichert haben, dass dieser beim nächsten Wechsel zehn Prozent der fälligen Transfersumme erhält. Das bestreitet der inzwischen 34 Jahre alte Franzose. Ribéry bestreitet dies und behauptet, Heiderscheid habe seine Unterschrift gefälscht.
Angeblich 25 Millionen Euro Ablösesumme an Marseille
2007 wechselte Ribéry zu den Bayern. Marseille soll dafür angeblich 25 Millionen Euro kassiert haben. Zu diesem Zeitpunkt war Heiderscheid nicht mehr Manager des Franzosen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die beiden Parteien vor Gericht gehen. Seit 2007 prozessiert Heiderscheid gegen Ribéry, zunächst vor dem Sportgerichtshof CAS, dann vor einem Bezirksgericht in Luxemburg.
Enorme Vorwürfe stehen im Raum
Die Vorsitzende Richterin Isabel Liesegang betonte, dass "enorme, strafrechtlich relevante Vorwürfe im Raum" stehen. Sie werde ein Gutachten in Auftrag geben, um die Echtheit der Dokumente zu prüfen. Sollte das ergeben, dass Ribéry das Papier unterschrieben hat, drohen ihm Konsequenzen wegen einer Falschaussage vor Gericht. Beim Berater steht der Vorwurf der Urkundenfälschung im Raum.
Ribérys Anwalt Gerhard Riedl gab an, dass der Agent in einem anderen Fall wegen Fälschung angeklagt sei. Eine vom Gericht vorgeschlagene gütliche Einigung kann sich Riedl "absolut nicht" vorstellen.