Kita und Schule: Welche neuen Corona-Regeln gelten
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Archivbild: Ein Kind hält einen positiven Corona-Test in der Hand.

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Kita und Schule: Welche Corona-Regeln aktuell gelten

Nach dem Ende der Isolationspflicht für Corona-Positive in Bayern gibt es auch für Kitas und Schulen neue Regeln und Empfehlungen. Was jetzt für Kinder und Jugendliche gilt - die wichtigsten Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtete BR24live am .

Nach mehr als zweieinhalb Jahren ist in Bayern die Isolationspflicht für Corona-Positive abgeschafft worden. Bei wem im Testzentrum, in der Apotheke oder beim Arzt Corona nachgewiesen wird, der muss sich nicht mehr zwangsläufig tagelang zuhause absondern. Stattdessen gelten für ihn oder sie dann konkrete Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote für bestimmte Einrichtungen.

Das Ende der Isolationspflicht betrifft alle Lebensbereiche - also auch Kitas und Schulen. Das Sozial- und das Kultusministerium haben ihre Vorgaben und Empfehlungen bereits entsprechend angepasst.

Dürfen Corona-positive Kinder und Jugendliche in die Schule?

Ja, wenn sie keine Erkältungssymptome haben. Das bayerische Kultusministerium verweist auf die grundsätzliche Regel: "Wer krank ist, bleibt zuhause - unabhängig davon, ob Covid-19-Verdacht besteht oder nicht."

Die Vorgaben zur Isolation wurden aus den Hygieneempfehlungen für die Schulen gestrichen. Stattdessen verweist das Ministerium auf die Maskenpflicht: Wer sich nach einem positiven PCR- oder Antigen-Schnelltest gegen die Empfehlung entscheide, zuhause zu bleiben, müsse außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.

Das gilt laut der neuen "Allgemeinverfügung (AV) Corona-Schutzmaßnahmen" nicht nur für Innenräume, sondern immer dann auch unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Damit müssen symptomlose Corona-Positive die Maske in der Regel auch auf dem Pausenhof aufsetzen. Wer mindestens seit 48 Stunden symptomfrei ist, darf die Maske nach fünf Tagen wieder weglassen. Die Maskenpflicht endet spätestens nach zehn Tagen.

Dürfen Corona-positive Kinder in die Kita?

Weiterhin gilt laut Sozialministerium: Kranke Kinder mit Symptomen wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall "bleiben zuhause". Ein Corona-Test ist nicht nötig. Bei "nur leichten Symptomen" dürfen Kinder die Einrichtung regulär besuchen - ebenfalls ohne Test.

Da in Kitas vorwiegend jüngere Kinder betreut werden, gibt es einen großen Unterschied zur Schule: Denn die Maskenpflicht im Fall eines positiven Corona-Tests gilt erst ab dem 6. Geburtstag. Jüngere Kinder könnten somit trotz einer Infektion ohne Maske in die Krippe oder den Kindergarten. Daher besteht dem Ministerium zufolge für die Kita-Träger die Möglichkeit, im Rahmen ihres individuellen Hygieneplans vorzugeben, dass nachweislich infizierte Kinder unter sechs, die noch keine medizinische Maske tragen können, die Einrichtung auch bei Symptomfreiheit fünf Tage lang nicht betreten dürfen. Es können also im Grunde Betretungsverbote für jüngere Corona-positive Kinder verhängt werden.

Ist vor dem Kita- oder Schulbesuch in Test nötig?

Kita: Nein, die Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung ist seit Mai aufgehoben. "Anlasslose Testungen" sind laut Sozialministerium nicht vorgesehen, daher werden auch keine Berechtigungsscheine mehr an Eltern ausgegeben. Auch im Fall von Corona-Symptomen brauchen Eltern kein Testergebnis oder ärztliches Attest (siehe oben). Zwar darf der Träger nach Ministeriumsangaben aufgrund seines Hausrechts das Betreten der Einrichtung an bestimmte Vorgaben knüpfen - beispielsweise eine Testnachweispflicht. Allerdings dürfe dem nicht der individuelle Betreuungsvertrag mit den Erziehungsberechtigten entgegenstehen, erläutert das Sozialministerium.

Schule: Nein, eine Testpflicht gibt es in den bayerischen Schulen seit einem halben Jahr nicht mehr. Das Kultusministerium empfiehlt aber, "bei leichten Symptomen wie Schnupfen oder Halskratzen" vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest vorzunehmen oder einen Schnelltest machen zu lassen. "Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren", heißt es in den Hygieneempfehlungen des Ministeriums.

Was gilt für das Personal in Kitas und Schulen?

Während die neue Allgemeinverfügung in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen Betretungs- und Beschäftigungsverbote vorsieht, gibt es für Kitas und Schulen über die Maskenpflicht hinaus keine weiteren Vorgaben für Corona-Positive. Somit dürfen symptomlose positiv getestete Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher ganz normal arbeiten, müssen aber mehrere Tage lang eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen.

Was sagen Lehrerverbände zu den Regeln?

Der Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbandes, Michael Schwägerl, appellierte angesichts der neuen Regeln an die Eigenverantwortung aller Beteiligten: "Wer krank oder wissentlich ansteckend ist, der bleibt zuhause. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand und galt auch schon vor Corona."

Für die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Simone Fleischmann, bleiben noch offene Fragen. "Ich kann leider noch nicht in die Glaskugel schauen, wozu genau das jetzt führen wird", sagte sie BR24. So müsse sich noch zeigen, wie beispielsweise unterrichtende schwangere Lehrerinnen auf die neuen Regeln reagieren, wie sich Eltern verhalten und vor allem wie Klassenkameraden mit einem positiv getesteten Kind umgehen werden. "Machen sich die anderen lustig? Haben die anderen Angst vor ihm? Mit diesen Fragezeichen müssten die Schulen zurechtkommen. Es werde wie immer an den einzelnen Menschen hängen, wie sie mit den neuen Vorgaben umgehen.

Was kritisiert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft?

Mario Schwandt von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) betont, dass Kita-Träger an alle Kinder denken müssten. "Man kann nicht zulassen, dass infizierte Kinder in die Kita kommen", sagt er im BR24-Interview. Der der GEW-Gewerkschaftssekretär für sozialpädagogische Berufe beklagt: Das Ministerium gebe die Verantwortung komplett nach unten ab, wo sie eigentlich nicht hingehöre.

Schwandt würde sich von der Politik konkretere Regelungen für Kinderbetreuungseinrichtungen wünschen. "Ich erwarte mir schon ein paar Vorgaben: Zum Beispiel Luftfilter und ein Testmanagement würde ich weiterhin für notwendig erwachten und vielleicht eine Empfehlung zur Gruppentrennung, soweit das geht."

(Quellen: FAQs zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung des Sozialministeriums, Rahmenhygieneempfehlung Kindertagesbetreuung, Aktualisierte Hygieneempfehlungen für die bayerischen Schulen)

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