Eine Ordensfrau im schwarzen Habit steht in einem Garen neben einer Holzskulptur.
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Das Amtsgericht Bamberg hat das Verfahren gegen Äbtissin Mechthild Thürmer wegen Gewährung von Kirchenasyl eingestellt.

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Kirchenasyl gewährt: Verfahren gegen Äbtissin eingestellt

Das Amtsgericht Bamberg hat das Verfahren gegen Äbtissin Mechthild Thürmer wegen Gewährung von Kirchenasyl eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, drei ausreisepflichtige Frauen rechtswidrig in ihrem Kloster aufgenommen zu haben.

Äbtissin Mechthild Thürmer zeigte sich erleichtert. Sie sei froh und dankbar, dass das Amtsgericht Bamberg das Verfahren gegen sie am Dienstag eingestellt habe, und zwar wegen geringer Schuld. Die Einstellung erfolgte ohne Auflagen.

Die Äbtissin hatte drei ausreisepflichtige Frauen in ihrem Kloster im Landkreis Bamberg aufgenommen und ihnen damit Kirchenasyl gewährt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr daraufhin vor, die Abschiebung der Frauen rechtswidrig verhindert zu haben. Doch auch die Staatsanwaltschaft schlug heute nach Anhörung der Äbtissin vor, dass das Verfahren gegen die Ordensfrau eingestellt wird.

Äbtissin wollte die ausreisepflichtigen Frauen schützen

In den Jahren 2018 bis 2019 hatte die Äbtissin des Benediktinerinnenklosters Kirchschletten die drei Frauen beherbergt. In einem Fall habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Härtefallprüfung bereits abgeschlossen gehabt. Die Äbtissin sagte vor dem Amtsgericht, dass sie das aber nicht gewusst habe. Sie habe in allen drei Fällen die Rechtsanwältin der Bischofskonferenz befragt. Sie sei der Meinung, alle Vorschriften eingehalten zu haben. Die Äbtissin habe die drei ausreisepflichtigen Frauen zwar schützen, aber sie nicht illegal unterbringen wollen.

Einstellung des Verfahrens bereits vor dem Prozess angeboten

Bereits vor dem Prozess war der Äbtissin eine Verfahrenseinstellung "wegen geringer Schuld" angeboten worden. Diese Vorgehensweise sei jedoch "nicht angebracht, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht so eindeutig entschieden hat, dass die Gewährung von Kirchenasyl keine Straftat ist", so ihr Anwalt Franz Bethäuser. Bei einer Verfahrungseinstellung vor dem Prozess wäre eine geringe Schuld unterstellt worden. Bei seiner Mandantin liege aber keine Schuld vor, so Anwalt Bethäuser.

Auch Benediktinermönch freigesprochen

Bereits im vergangenem Jahr hatte der Anwalt den Benediktinermönch Abraham Sauer aus dem Klosters Münsterschwarzach in Unterfranken vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht vertreten. Das Gericht bestätigte damals den erstinstanzlichen Freispruch des Benediktiners. Auch er war wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt angeklagt gewesen.

Oberstes Gericht: Gewährung von Kirchenasyl keine Straftat

Vor einem Jahr hatte das Bayerische Oberste Landesgericht den Tatbestand als nicht erfüllt angesehen, da sich die Gewährung von Kirchenasyl auf Unterkunft und Verpflegung beschränkte. Die Richter urteilten damals, der angeklagte Mönch habe sich gar nicht erst strafbar gemacht, denn er habe das Kirchenasyl nicht aktiv beenden müssen.

Äbtissin Mechthild Thürmer hatte wiederholt Flüchtlingen zum Schutz vor Abschiebung Kirchenasyl gewährt und auch deshalb gegen sie erlassene Strafbefehle zurückgewiesen. Im Jahr 2021 wurde Thürmer für ihr Engagement mit dem Löwenherz-Friedenspreis ausgezeichnet.

Eine Ordensfrau im schwarzen Habit steht in einem Garen neben einer Holzskulptur.
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Das Amtsgericht Bamberg hat das Verfahren gegen Äbtissin Mechthild Thürmer wegen Gewährung von Kirchenasyl eingestellt.

Mit Informationen von dpa.

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