Eine Ordensfrau im schwarzen Habit steht in einem Garten neben einer Holzskulptur.
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Die Äbtissin des Klosters Kirchschletten muss sich wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vor dem Amtsgericht Bamberg verantworten.

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Kirchenasyl gewährt: Prozess gegen Äbtissin von Kirchschletten

Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt: Dafür muss sich die Äbtissin des Klosters Kirchschletten vor dem Amtsgericht Bamberg verantworten. Sie soll drei Personen Asyl in ihrem Kloster gewährt haben. Warum ihr Anwalt mit einem Freispruch rechnet.

Die Äbtissin des Benediktinerinnenklosters Kirchschletten, Mechthild Türmer, ist eine couragierte Ordensfrau. Nach eigenen Angaben hat sie seit 2016 rund 30 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern Asyl gewährt. Dafür erhielt sie Strafbefehle, die sie jedoch zurückwies. Wegen drei Fällen der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt muss sich die Äbtissin am Dienstag vor dem Amtsgericht Bamberg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, drei Frauen in ihrem Kloster aufgenommen zu haben. Ihnen drohte die Abschiebung nach Italien beziehungsweise Rumänien.

Oberstes Gericht: Gewährung von Kirchenasyl keine Straftat

Äbtissin Mechthild Türmer ist die einzige Ordensfrau in Bayern, gegen die noch eine Anklage wegen der Gewährung von Kirchenasyl aufrecht erhalten wird. Ihr war eine Verfahrenseinstellung "wegen geringer Schuld" angeboten worden. Die Einstellung des Verfahrens sei jedoch nicht angebracht, sagt ihr Anwalt Franz Bethäuser. Denn das Bayerische Oberste Landesgericht habe entschieden, "dass die Gewährung von Kirchenasyl keine Straftat ist", so der Anwalt. 

Auch Benediktinerbruder und Franziskanerin freigesprochen

Im vergangenen Jahr hatte das Bayerische Oberste Landesgericht eine Grundsatzentscheidung gefällt. Das Gericht bestätigte den erstinstanzlichen Freispruch des Benediktiners Abraham Sauer aus dem Kloster Münsterschwarzach in Unterfranken. Auch er war wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt angeklagt gewesen. Das Oberste Bayerische Landesgericht sah den Tatbestand aber als nicht erfüllt an, da sich die Gewährung von Kirchenasyl auf Unterkunft und Verpflegung beschränkte. Es gebe zudem keine Pflicht für die Aufnehmenden, ein Kirchenasyl aktiv zu beenden, selbst wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die erneute Prüfung des Falls ablehnend beschieden habe.

Daraufhin wurde die Verurteilung der Franziskanerin aus dem Kloster Oberzell in Unterfranken aufgehoben.

Mit Informationen von dpa

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