Zum Prozessauftakt Anfang des Jahres hatte der der Mann zunächst alles abgestritten. In einem vom Gericht angeforderten Gutachten stellte die Sachverständige fest, dass die Erzählungen des Kindes erlebnisbezogen sind. Die Vorfälle geschahen, als der Bub sieben beziehungsweise acht Jahre alt war. Der Junge besuchte den Patenonkel, der im selben Haus wie sein getrennt von der Mutter lebender Vater wohnte. Dieser erlaubte dem Kind, den nicht mit ihm verwandten Patenonkel zu besuchen. Dabei geschahen die Missbrauchsvorfälle unter der Dusche und im Bett. Der Vater wohnt mittlerweile nicht mehr in dem Haus.
Bildrechte: picture-alliance/dpa
Bildbeitrag