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Bei S-Pedelecs sind sie bereits Pflicht: Versicherungskennzeichen. Die Fahrräder mit elektrischer Unterstützung werden bis zu 45 km/h schnell und dürfen erst ab 16 Jahren gefahren werden. Man braucht darüber hinaus einen Helm und einen Führerschein der Klasse M. Doch auch für Fahrräder und E-Bikes mit elektrischer Unterstützung bis 25 km/h wünschen sich manche Nuter ein Versicherungskennzeichen, zum Beispiel BR24-User "Bajuware". Er fordert: "Es wird Zeit für Versicherungs- und Kennzeichenpflicht bei Fahrrädern."
Die Gründe für diese Forderung der BR24-User sind unterschiedlich.
Bessere Verfolgbarkeit von Verkehrssündern
Nutzer "Peinlichists" kommentierte: "Wenn ich fast umgefahren worden bin, war das bisher immer ein Radler! Auch in der Tempo-30-Zone bei meiner Arbeit radeln die mit ihren E-Bikes schneller als 30. Sogar einige ohne 'E'. Sie fahren auf Fußgängerwegen und Trampelpfaden im Wald, bei Rot und einfach, wie es ihnen gefällt. Man ist nirgends vor ihnen sicher. Nicht nur immer auf die Autofahrer losgehen, dann bitte auch hier mal was unternehmen!"
Als ein Grund für Kennzeichen wird häufig genannt, dass man Radfahrerinnen und -fahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, mit Nummernschildern besser identifizieren könne. Auch Fahrerflucht sei dann schwerer möglich. Es könne zudem dazu führen, dass Biker sich verantwortungsvoller verhalten, wenn sie leichter zu erkennen sind. Daneben wird angeführt, dass E-Scooter auch Kennzeichen haben, obwohl sie oft langsamer sind, denn E-Scooter dürfen höchstens 20 km/h fahren.
Breite Front gegen Kennzeichenpflicht
Weder beim Fahrradclub ADFC, noch beim ADAC oder beim Versicherungsverband GDV scheint man dagegen etwas von Nummernschildern für Fahrräder zu halten.
Und auch User "eccomi" argumentiert: "Wenn Sie fast umgefahren werden, werden Sie sich häufig nicht das Verkehrszeichen merken können, sondern sind mit der Bewältigung der Situation beschäftigt. Ferner haben Sie das Problem, dass es keine Halterhaftung gibt, sondern eine Fahrerhaftung."
Beim Automobilclub ADAC und beim Fahrradclub ADFC hat man genau aus diesem Grund rechtliche Bedenken. Es sei nur dann eine Sanktionierung möglich, wenn die Identität der Fahrerin oder des Fahrers eindeutig belegbar sei. Dazu sei es in der Regel erforderlich, neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Verkehrssünders fotografisch eindeutig zu erfassen, meint ein ADAC-Sprecher auf Anfrage. Wie BR24-User "eccomi" weist der ADFC daraufhin, dass ein Kennzeichen auf einem Fahrrad so klein sei, dass man es bei einer Fahrerflucht kaum ablesen könne.
Hoher Verwaltungsaufwand durch Nummernschilder für Räder
Das gilt natürlich auch bei S-Pedelecs und E-Scootern, trotzdem gibt es hier Kennzeichen. Allerdings gibt es noch weitere Gegenargumente: So sind sich ADAC, ADFC und die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG darin einig, dass der Verwaltungsaufwand zu hoch sei.
Beim ADFC spricht man von einem "Bürokratiemonster" und weist darauf hin, dass es etwa doppelt so viele Fahrräder wie Autos in Deutschland gibt. Rechne man pro Fahrradkennzeichen mit zehn Euro Verwaltungskosten, käme man bei einem Bestand von 75 Millionen Fahrrädern auf die jährliche Summe von 750 Millionen Euro, rechnet der ADAC-Sprecher vor. Gerade Vielfahrerinnen und Vielfahrer, die oft mehrere Fahrräder besitzen, müssten erheblichen Mehraufwand tragen, so seine Kritik. Es würde das Fahrradfahren als Basismobilität unnötig verkomplizieren, heißt es beim ADFC.
Als Beispiel führt der Club Verkäufe auf Flohmärkten oder im Internet an. Dort würden Gebrauchträder für zum Teil unter 100 Euro gehandelt. Ein bürokratischer Vorgang des Ummeldens stünde hier in keiner Relation zum Preis. Auch die DPolG hält nichts von solchen Kennzeichen, ebenfalls aufgrund des Verwaltungsaufwands.
Kontrollen statt Kennzeichen
Nach Ansicht des ADAC stellen intensive Polizeikontrollen das wirksamste Instrument gegen Verkehrsverstöße von Radfahrern dar.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG ist außerdem für die Einführung einer Helmpflicht, auch für die Fahrerinnen und Fahrer von E-Bikes, die nicht schneller als 25 km/h fahren. Zudem fordert sie einen "Befähigungsnachweis", wie der Stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Thorsten Grimm dem BR sagte. Ein Beispiel ist die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h.
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