Kranke Schulkinder sollten zu Hause bleiben und in Ruhe gesund werden. So könne auch die Ansteckungsrate in den Schulen gesenkt werden. Und: Nur wenn die Schule es ausdrücklich verlange, müssten Eltern oder erwachsene Schülerinnen und Schüler ein ärztliches Attest vorlegen. An all das erinnern Schulen und Kinderärzte kurz vor den Weihnachtsferien.
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Attestpflicht - Das steht in der Bayerischen Schulordnung
Nach verschiedenen Vorgaben in den vergangenen Jahren zu Corona-Schutzmaßnahmen und ärztlichen Bescheinigungen gilt in diesem Schuljahr wieder die reguläre bayerische Schulordnung. Darin ist die Teilnahme, Befreiung und Beurlaubung vom Unterricht geregelt.
"Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen." §20 BaySchO
Nach einer telefonischen Abmeldung am ersten Krankheitstag müssen die Eltern laut Schulordnung innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Entschuldigung für ihr Kind nachreichen.
Entlastung für Praxen in der Erkältungswelle
Schulen in Bayern verzichten dabei ausdrücklich auf ärztliche Bescheinigungen. Weil viele Eltern unaufgefordert ein Attest vorlegen, haben Schulen kurz vor Weihnachten Rundbriefe oder Mails verschickt.
"Sie müssen bei Erkrankung Ihres Kindes keine Bescheinigung der Arztpraxis bei der Klassenleitung einreichen, auch nicht bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen. Obwohl die Attestpflicht von der Schulleitung angeordnet werden kann, verzichten wir bewusst darauf, da wir einander gerne vertrauen möchten", schreibt beispielsweise eine Grundschule in München.
Auch bei einer mehr als drei Tage andauernden Erkrankung wird ein Attest nur noch in Einzelfällen verlangt. Damit reagieren die Schulen in Bayern auf die Aufforderung von Gesundheitsminister Klaus Holetschek, Kinder- und Jugendärzte zu entlasten.
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In einigen Fällen kann Attest doch erforderlich werden
Simone Fleischmann vom Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband versichert, dass diese Attestpflicht individuell und mit Augenmaß erfolge.
Für Prüfungstage, speziell in Abschlussklassen bestehen Schulen in der Regel weiterhin auf eine ärztlichen Bescheinigung. Das gilt auch bei einer großen Häufung von krankheitsbedingten Fehltagen oder bei Zweifeln an einer Erkrankung, etwa bei regelmäßigem Fehlen vor und nach den Schulferien.
Der Bayerische Elternverband unterstützt diese Regelung, denn die individuelle Attestpflicht soll verhindern, dass zu viel Unterricht verpasst wird. Nach der Pandemie-Zeit und dem damit verbundenen Distanzunterricht ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler gewachsen, die Lernrückstände und Wissenslücken haben und den Anschluss verlieren könnten.
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