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Fliegerbombe detoniert in München-Schwabing 2012

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Fliegerbombe Schwabing: Juristischer Streit geht weiter

Mehr als fünf Jahre nach der Sprengung einer Fliegerbombe in München geht die juristische Auseinandersetzung weiter. Zwar teilten die Richter die Auffassung, wonach die Stadt München nicht zuständig ist. Ein Urteil gibt es aber noch nicht.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Die Richter am Oberlandesgericht München erklärten, ihrer Meinung nach hafte die beklagte Stadt München nicht für die damals entstandenen Schäden und schlossen sich damit dem Landgericht München an. Vielmehr könne die klagende Versicherung vom Freistaat Bayern die Kosten zurückfordern, so das OLG. Die Parteien haben jetzt aber vier Wochen Zeit, sich zur Auffassung des OLGs zu äußern. Wann ein Urteil zu erwarten ist, konnte eine Gerichtssprecherin nicht sagen.

Versicherung will 400.000 Euro

Im August 2012 ist bei der Sprengung einer Fliegerbombe im Münchner Norden eine Boutique völlig ausgebrannt. Auch anliegende Geschäfte wurden beschädigt. Die Versicherung hat die bayerische Landeshauptstadt verklagt, weil sie bei der Sprengung Fehler vermutete. Sie will mehr als 400.000 Euro von der Stadt München ersetzt haben. Das Münchner Landgericht begründete die Klageabweisung in erster Instanz damit, dass die Sprengung in den Zuständigkeitsbereich des bayerischen Innenministeriums falle.