Die Richter am Oberlandesgericht München erklärten, ihrer Meinung nach hafte die beklagte Stadt München nicht für die damals entstandenen Schäden und schlossen sich damit dem Landgericht München an. Vielmehr könne die klagende Versicherung vom Freistaat Bayern die Kosten zurückfordern, so das OLG. Die Parteien haben jetzt aber vier Wochen Zeit, sich zur Auffassung des OLGs zu äußern. Wann ein Urteil zu erwarten ist, konnte eine Gerichtssprecherin nicht sagen.
Versicherung will 400.000 Euro
Im August 2012 ist bei der Sprengung einer Fliegerbombe im Münchner Norden eine Boutique völlig ausgebrannt. Auch anliegende Geschäfte wurden beschädigt. Die Versicherung hat die bayerische Landeshauptstadt verklagt, weil sie bei der Sprengung Fehler vermutete. Sie will mehr als 400.000 Euro von der Stadt München ersetzt haben. Das Münchner Landgericht begründete die Klageabweisung in erster Instanz damit, dass die Sprengung in den Zuständigkeitsbereich des bayerischen Innenministeriums falle.