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Kein Recht auf Waffenschein bei Cannabis auf Rezept

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Waffenbesitzer, die aus medizinischen Gründen regelmäßig Cannabis konsumieren, ihren Waffenschein abgeben müssen. Geklagt hatte ein Jäger, der mehrfach am Tag Cannabisblüten inhaliert.

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Ein Waffenbesitzer muss jederzeit in der Lage sein, vorsichtig und sachgemäß mit Waffen und Munition umzugehen. Und das sei bei jemandem, der regelmäßig Cannabisblüten inhaliert nicht gewährleistet. So begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Die Richter stützen sich dabei auf ein Gutachten, wonach es unter Cannabis-Einfluss nicht sichergestellt sei, dass eine Person stets zuverlässig ihr Verhalten kontrollieren könne. Das Gericht könne bei diesem Aspekt keinen Unterschied zum missbräuchlichen Cannabis-Konsum erkennen.

Ein Jäger wollte beides

Geklagt hatte ein Jäger aus dem Landkreis Miesbach. Er wollte nicht hinnehmen, dass ihm das Landratsamt seine Waffenbesitzkarte und den Jagdschein entzogen hatte, weil er mehrfach täglich das ärztlich verschriebene Rauschmittel zu sich nahm.

Seit knapp einem Jahr dürfen auch in Deutschland Schwerkranke unter bestimmten Umständen Cannabis auf Rezept als Schmerzmittel nutzen.