Die AfD hat Klage beim Verwaltungsgericht in Bayreuth eingereicht. Wie die Partei mitteilt, fühle sie sich durch einen Beschluss des Stadtrats benachteiligt. Das Gericht muss nun klären, ob es erlaubt ist, dass bei der Verteilung der Sitzplätze in Ausschüssen mehrere Methoden vermischt werden.
AfD: Unterschiedliche Methoden um Partei von Ausschüssen fern zu halten
Der Stadtrat hatte zu Beginn der Legislatur entschieden, die Plätze in den kleinen Ausschüssen des Stadtrats nach einem anderen Prinzip zu besetzen als die großen. Ausschüsse ab elf Personen sollten demnach nach dem d'Hondt-Verfahren besetzt werden, kleinere nach dem Verfahren von Sainte-Laguë/Schepers. Die AfD wirft dem Stadtrat vor, die Besetzung der Ausschüsse nur deshalb unterschiedlich zu handhaben, um die AfD aus allen Gremien auszusperren. Der Stadtrat habe sich damit auch bewusst gegen eine Abbildung des Wählerwillens entschieden, heißt es in einem Schreiben der Partei. Tatsächlich sind die beiden Stadträte der AfD, Tobias Peterka und Tina Seyffert-Reinhold, derzeit in keinem Ausschuss vertreten.
"Wenn zwei Berechnungsverfahren offensichtlich erst zu einer Spiegelbildlichkeit unter Berücksichtigung von unliebsamer Opposition führen, dann jedoch selektiv das dritte (d'Hondt) gewählt wird, um nachweislich eine Gruppe allein zu verhindern, ist dies ein politischer Offenbarungseid, Polit-Apartheid und rechtswidrig." Tobias Peterka, AfD
Verwaltungsgericht: AfD hofft auf Urteil mit Signalwirkung
Zuvor wurden die Ausschüsse im Bayreuther Stadtrat allesamt nach der Methode von Sainte-Laguë/Schepers besetzt. Gegen den Willen der CSU im Bayreuther Stadtrat wurde den kleineren Fraktionen damit seit 2018 mehr Mitsprache ermöglicht. Tobias Peterka, der nicht nur einer von zwei Stadträten der AfD in Bayreuth ist, sondern auch Mitglied des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, hofft auf ein Gerichtsurteil mit Signalwirkung für ganz Bayern. Das Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigt auf BR-Nachfrage den Eingang der Klage samt Eilantrag. Er sei der Stadt Bayreuth aber noch nicht zugestellt.
Ausschüsse in Bayreuth werden je nach Größe unterschiedlich behandelt
Bayreuths Oberbürgermeister, Thomas Ebersberger (CSU), bezeichnet das Verfahren nach d'Hondt gegenüber dem BR als gut. Weil es große Fraktionen, wie die CSU, in großen Ausschüssen bevorzuge und die Gremien weniger zersplittere. Der Antrag, nur teilweise zu d'Hondt zurückzukehren, stammt von der Fraktion Junges Bayreuth (JB). Er ist ein Kompromiss aus dem zuvor geäußerten Plan der Bayreuther Gemeinschaft (BG), wieder ganz zu d'Hondt zurückzukehren, und der Angst des Jungen Bayreuth, in den Ausschüssen Sitze an die nächstgrößeren Fraktionen zu verlieren.
"Es wurde für kleine Gremien das Schepers-Verfahren gewählt, wo wir ohnehin niemals zum Zuge kämen. Für große dann eben d'Hondt, um zielgerichtet die AfD auszuschließen." Tina Seyffert-Reinhold, AfD
Junges Bayreuth: Grünes Licht aus dem Rechtsamt bekommen
Der Vorsitzende des Jungen Bayreuth, Christopher Süss, ist selbst Jurist mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht. Er sagt, dass er sich vorher intensiv mit der Frage beschäftigt habe, ob eine Mischform, wie von seiner Fraktion beantragt, erlaubt sei. Süss verweist auch auf eine Stellungnahme des Rechtsamtes der Stadt Bayreuth, wonach das Vorhaben in Ordnung sei. Bayreuths Rechtsreferent Ulrich Pfeifer will sich dazu auf Nachfrage des BR nicht äußern.
Oberbürgermeister Ebersberger blickt Klage gelassen entgegen
Oberbürgermeister Ebersberger, auch er Jahrzehnte lang als Rechtsanwalt tätig, sieht der Klage gelassen entgegen. Die Rechtssprechung habe bislang beide Berechnungsverfahren für zulässig und vergleichbar gehalten. Er gehe daher davon aus, dass die Entscheidung des Bayreuther Stadtrats, beide Methoden zu mischen, vor dem Verwaltungsgericht Bestand habe.
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