Das Amtsgericht Würzburg hat einen Versammlungsleiter der "Querdenker"-Szene vom Vorwurf der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der 51-jährige Mann die von der Anklage als "Hitlergruß" interpretierte Geste "mit einem strafwürdigen subjektiven Hintergrund gemacht hatte", so ein Gerichtssprecher gegenüber BR24. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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"Hitlergruß" bei Demonstration am Würzburger Marktplatz?
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, auf einer Demonstration am Würzburger Marktplatz am 19. Dezember 2021 den "Hitlergruß" gezeigt zu haben. Laut Anklage soll er seinen rechten Arm im 45 Grad Winkel nach vorne ausgestreckt haben, um in dieser Pose einige Sekunden zu verweilen.
Video im Netz sorgt für viele Reaktionen
Das Amtsgericht Würzburg hatte eine Verhandlung zuvor zurückgewiesen, da das Gericht in der Armbewegung keinen "Hitlergruß" feststellte. Auch die Polizei vor Ort hatte die Geste nicht als "Hitlergruß" bewertet, hieß es. Jedoch kursierte schnell ein Video der Aktion im Netz und sorgte für viele Reaktionen. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Würzburg hin hatte das Landgericht das Verfahren gegen den Mann wegen des Verdachts auf Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen eröffnet.
Tatverdächtiger erstattet Gegenanzeige wegen Verleumdung
Der 51-Jährige hatte nach der Anzeige durch den Grünen-Politiker Sebastian Hansen mit einer Gegenanzeige wegen Verleumdung reagiert. Er habe lediglich darauf hinweisen wollen, dass Atteste gegen die Maskenpflicht bitte "hinten" bei der Polizei vorgezeigt werden sollten.
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