Das bayerische Kabinett hat eine Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes auf den Weg gebracht. Einer der wichtigsten politischen Punkte sei dabei die Altersgrenze für Landräte und erste Bürgermeister, erläuterte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in München. Der Gesetzentwurf beinhalte "die Streichung dieser Grenze". Die geplanten Änderungen gingen nun in die Verbändeanhörung, dann erneut ins Kabinett und anschließend in den Landtag.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) twitterte: "Bayern hebt die Altersgrenze für Kommunalpolitiker auf." Wenn alle von einer flexiblen Verlängerung der Lebensarbeitszeit redeten, solle das auch für Landräte und Oberbürgermeister gelten dürfen. "Die Altersgrenze ist aus der Zeit gefallen", betonte der CSU-Chef. Söder hatte die Änderung schon im Januar bei der CSU-Fraktionsklausur in Kloster Banz angekündigt - und zugleich seine eigene frühere Forderung nach einer Amtszeit-Begrenzung des bayerischen Ministerpräsidenten zurückgenommen.
Münchens OB Reiter könnte profitieren
Laut Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz kann niemand zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat gewählt werden, der "am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr vollendet hat". Sollte diese Grenze wegfallen, könnte davon beispielsweise der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) profitieren - und bei der Kommunalwahl 2026 mit dann fast 68 Jahren erneut antreten.
Reiter selbst hat sich bisher nicht festgelegt, ob er für eine weitere Amtszeit kandidiert, hält sich dies aber offen. Erst am Freitagabend sagte er dazu beim Politiker-Derblecken auf dem Nockherberg: "Ich bin ja sehr glücklich, sagen zu können, als Oberbürgermeister wirst du direkt von der Bevölkerung gewählt. Und wenn die das Gefühl haben, 'der ist zu alt, wir wählen jemand Jüngeres', dann tun sie das einfach." Somit könne er ein Angebot machen - und die Bevölkerung entscheide.
Habenschaden: Diskriminierung Junger abschaffen
Die Zweite Münchner Bürgermeisterin, Katrin Habenschaden (Grüne), schrieb auf Twitter: "Die Altersgrenze ist diskriminierend. Aber das gilt auch nach unten." John F. Kennedy sei mit 43 zum US-Präsidenten gewählt worden - da werde man wohl mit 39 bayerische Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident werden dürfen, argumentierte Habenschaden. "Die Diskriminierung junger Menschen gehört ebenfalls abgeschafft." Da habe jemand Angst vor Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze.
Schulze führt die Grünen zusammen mit Co-Fraktionschef Ludwig Hartmann als Spitzenkandidatin in die Landtagswahl - könnte mit dann 38 Jahren aber nicht Ministerpräsidentin werden. Denn in der bayerischen Verfassung heißt es: "Wählbar ist jeder wahlberechtigte Bayer, der das 40. Lebensjahr vollendet hat." Den Antrag der Grünen, das zu ändern, lehnten CSU, Freie Wähler und AfD zuletzt Ende Juni im Landtag ab - genauso wie den Vorstoß für Wählen ab 16.
SPD: Jahrelang dafür gestritten
Kritik äußerten auch weitere Grünen-Politiker. Der Landtagsabgeordnete Max Deisenhofer beklagte: "Die starre Altersgrenze von 40 Jahren beim Ministerpräsidentenamt bleibt natürlich bestehen." Und die Grünen-Europaabgeordnete Henrike Hahn schrieb auf Twitter: "Die Aufhebung der Altersgrenze in beide Richtungen gilt natürlich nicht für Ministerpräsidenten, die sich in ihrem politischem Amt von Jüngeren ernsthaft herausgefordert fühlen."
Der SPD-Abgeordnete Florian Ritter warf Söder politisches Kalkül vor. Die SPD-Fraktion habe jahrelang für die Abschaffung der Altersgrenze für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gestritten, immer sei es "mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt" worden, kritisierte er und fügte hinzu: "Kaum verspricht sich Söder einen Vorteil, geht auch was."
Video: Kabinett zur Digitalisierung in Bayern

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