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Ist Bürgerbegehren gegen Starnberger Tunnel zulässig?

Ist Bürgerbegehren gegen Starnberger Tunnel zulässig?

Eigentlich scheint die Entscheidung für den Starnberger Tunnel gefallen zu sein: Der Bund hat fast 200 Millionen Euro zugesagt, der Stadtrat zugestimmt. Der offizielle Spatenstich ist im Juli. Doch diie Tunnelgegner geben nicht auf. Von David Herting

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Morgen am .

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens gegen den Tunnel sei zu unbestimmt, argumentierte der Starnberger Stadtrat, als er die Zulassung verweigerte. Außerdem fordere das Bürgerbegehren die Stadt auf, den Tunnel zu verhindern – doch der Bau des Tunnels liege in der Hand des Bundes, da könne die Stadt nichts bewirken. 

Ausreichend Unterschriften

 Die Gegner des Tunnels argumentieren dagegen, der Bürgerentscheid habe die nötigen Unterschriften bekommen und alle Voraussetzungen für einen Entscheid pro oder contra Tunnel erfüllt. Die Gegner glauben nicht daran, dass der Tunnel den Stadtverkehr entlasten, sondern vielmehr Durchgangsverkehr anziehen würde.

Baustellen schädigen Geschäfte und Stadt 

Außerdem würden jahrelange Baustellen die Stadt lähmen und die Geschäfte schädigen, deswegen sei eine Umfahrung besser. Die, so die Befürworter des Tunnels werde aber nicht finanziert vom Bund und würde außerdem durch Landschaftsschutzgebiete führen.