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Asylbewerberheim

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Innenministerium will Asyl-Unterkunftsgebühren "zügig" ändern

Nach dem gestern bekannt gewordenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) will das Bayerische Innen- und Integrationsministerium die Unterkunftsgebühren für Asylbewerber "zügig" ändern. Von Arne Wilsdorff

Bayern will die Unterkunftsgebühren für Asylbewerber ändern. Der zuständige Ministerialdirektor Karl Michael Scheufele teilte dem BR schriftlich mit, die vom VGH beanstandete Kostenkalkulation werde nun "den Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs“ angepasst. Scheufele stellte auch fest, der VGH habe „in seinem Beschluss vom 16. Mai 2018 die Erhebung von Gebühren für Unterkunft, Verpflegung und Haushaltsenergie in Asylunterkünften in pauschalierender Form ausdrücklich für zulässig erklärt".

Grüne kritisieren Staatsregierung

Die Integrations-Expertin der Landtagsgrünen, Christine Kamm, ist auf die Neuberechnung der Unterkunftsgebühren „schon sehr gespannt“. Das VGH-Urteil ist aus ihrer Sicht "eine schallende Ohrfeige" für die Staatsregierung, die jahrelang an den überhöhten "Mieten" für Asylbewerber in Sammelunterkünften festgehalten habe. Das Urteil ist für Kamm "nicht verwunderlich", schließlich "wäre jeder private Vermieter des Mietwuchers bezichtigt worden, hätte er für einen Schlafplatz im Sechserzimmer 278 Euro plus 33 Euro Energiegebühr verlangt", so Kamm zum Bayerischen Rundfunk.