Die Idee ist eigentlich gut: Schulbegleiter helfen Kindern mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, in Regelschulen mitzuhalten. In der Praxis führt der Einsatz von Schulbegleitern aber immer wieder zu Kompetenz- und Aufgabenstreitigkeiten zwischen ihnen, Eltern und Lehrern. Denn beim System Schulbegleitung sind viele Fragen nicht geklärt, sagt Wolfgang Dworschak vom Institut für Sonderpädagogik der Ludwig-Maximilians-Universität München: „Es gibt schöne Formeln wie: Der Schulbegleiter darf nicht in den Kernbereich pädagogischer Arbeit vordringen. Aber in der Praxis verschwimmt das natürlich stark.“
Lehrer oder Schulbegleiter - wer darf welchen Einfluss haben?
Auch bei Julia Kaufmann war das so. Sie war während ihres Sonderpädagogik Studiums Schulbegleiterin eines Grundschulkinds. Der Schüler wurde immer wieder aggressiv, zum Beispiel, wenn er vom vielen Trubel überfordert war. Ihr Job war es, ihm den Schultag so zu strukturieren, dass er nicht ausrasten musste. Sie hat dabei immer wieder sogenannte pädagogische Aufgaben übernommen, hat ihrem Schüler Unterrichtsstoff erklärt oder kurz die restliche Klasse betreut. Ihr Verhältnis zur Lehrerin war gut, ihr Einsatz kein Problem. Andere Lehrer sehen das als Vorstoß in ihren Kompetenzbereich.
Passende Ausbildung ist die Ausnahme für Schulbegleiter
Anders als Julia Kaufmann haben viele Schulbegleiter keine pädagogische Ausbildung. Für das Bayerische Sozialministerium ist das der Normalfall: "Im Regelfall benötigen Schulbegleiter/-innen keine spezifische berufliche Qualifikation. Soweit jedoch die Bedürfnisse und Verhältnisse des behinderten Schülers die Notwendigkeit des Einsatzes einer Fachkraft erfordern, so übernimmt der Kostenträger die hierfür anfallenden Kosten", schreibt das Amt.
Nur zehn Prozent der Schulbegleiter sind Fachkräfte
Zahlen aus dem aktuellen Schuljahr aus dem Bezirk Schwaben zum Beispiel zeigen: Nur etwa zehn Prozent der vom Bezirk finanzierten Schulbegleiter an Regel- und Förderschulen sind Fachkräfte. Über die Hälfte sind Hilfskräfte. Der Rest sind sogenannte qualifizierte Hilfskräfte, zum Beispiel Kinderpfleger.
Wer zahlt für den Schulbegleiter?
Auch die Zuständigkeiten beim Thema Schulbegleitung sind kompliziert: Bei Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung zahlt die Eingliederungshilfe – dafür sind die Bezirke zuständig. Hat das Kind eine seelische Behinderung wie Autismus, dann zahlt die Jugendhilfe – dafür sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Und bei einem autistischen Kind, das gleichzeitig blind ist wird es für die Eltern richtig schwierig, die Schulbegleitung für ihr Kind beantragen zu können. Zwar wird immer wieder diskutiert, das Bezahl-Chaos zu beseitigen, bis auf zwei geplante Modellversuche in Mittelfranken, bei denen andere Strukturen der Schulbegleitung getestet werden sollen, tut sich aber wenig.