Königsbach-Wasserfall im Nationalpark Berchtesgadener Land.
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Königsbach-Wasserfall im Nationalpark Berchtesgadener Land.

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Wie umgehen mit dem Ansturm auf Influencer-Hotspots?

Für den "Infinity-Pool", der mittlerweile weltweit bekannten Gumpe am Königssee, soll ein Zutrittsverbot ausgesprochen werden. Weil sie mitten im Nationalpark liegt, ist das auch möglich. Doch wie gehen andere überrannte Orte mit dem Ansturm um?

Sie waren bis vor Kurzem Geheimtipps der Einheimischen: Idyllisch gelegene Plätze mit viel Bergpanorama, saftigen Wiesen und kristallklarem Wasser, wie etwa der Geroldsee im Landkreis Garmisch-Partenkirchen oder die Gumpe über dem Königsbach-Wasserfall im Nationalpark Berchtesgaden.

Heute sind viele dieser Orte jedoch überrannte "Hotspots", weil sie von reichweitenstarken Influencern mit genauem Geotagging und Wegbeschreibung weltweit verbreitet wurden.

Dass mittlerweile manche Orte in Bayern von "Instagram-Touristen" regelrecht überrannt werden, ist nichts Neues. Das Problem gibt es schon seit einigen Jahren, auch der BR hat in der Vergangenheit immer wieder darüber berichtet.

Nationalpark Berchtesgaden zieht Konsequenzen

Nachdem im vergangen Jahr zwei junge Männer in der Gumpe am Königsbach ertrunken waren und vor einigen Wochen eine Influencerin mit 1,2 Millionen Followern auf Instagram verbotenerweise Drohnenaufnahmen von sich in diesem sogenannten "Infinty-Pool" veröffentlichte, hat der Nationalpark Berchtesgadener Land nun endgültig Konsequenzen gezogen: Die Verwaltung des Naturschutzgebietes will den Zutritt zur Gumpe am oberen Königsbach-Wasserfall sperren.

Vielerorts denken Anwohner und Naturschützer über Maßnahmen nach, den Ansturm durch Foto-Touristen zu regulieren. Doch ist ein Betretungsverot immer eine Lösung? Und kann eine Sperre außerhalb eines Nationalparks rechtlich überhaupt umgesetzt werden?

Gefahr für Mensch und Natur

Laut Nationalparkverwaltung Berchtesgadener Land steigen jährlich mehrere tausend Touristen für das perfekte Foto hinauf zur Gumpe am oberen Königsbach-Wasserfall. Obwohl der Weg dorthin bewusst nicht ausgeschildert ist, werden es immer mehr Besucher.

Die Folgen: Zertretene Pflanzen, drei Kilometer lange neue Trampelpfade querfeldein durch den Bergwald, Feuerstellen, liegengelassener Müll, Lärm und verbotene Kameradrohnen.

Zudem ist der Steig hoch zum Wasserfall mit seinen rutschigen Felsen höchst gefährlich. Immer wieder passieren schwere Unfälle, oftmals auch verursacht durch schlechte Ausrüstung und mangelnder Kondition.

Sperre im Nationalpark nach fachlicher Prüfung

Weil die Gumpe mitten im Nationalpark Berchtesgaden liegt, kann die Verwaltung ein Bertretungsverbot aussprechen, wenn die Natur so massiv unter dem Besucheransturm leidet, wie es beim "Infinity-Pool" der Fall ist. Dafür war eine sorgfältige naturschutzfachlichen Prüfung nötig. Diese Möglichkeit, so der Nationalpark, wurde in den letzen Wochen vor Bekanntgabe des Betretungsverbotes umfassend geprüft.

Doch das ist nicht überall so einfach möglich. Viele andere angesagte "Hotspots", wie beispielsweise der Eibsee am Fuße der Zugspitze oder der Geroldsee bei Garmisch, befinden sich nicht in einem Nationalpark, sondern in Privatbesitz.

Wollten die Eigentümer selbst ein Betretungsverbot erwirken, müssen sie erst beweisen, dass ihr Grundstück durch den Besucheransturm "unzumutbar" beschädigt wird. Das wäre auch insofern problematisch, weil viele Menschen in der Region vom Tourismus leben. Gerade die Seen vor dem Karwendelgebirge sind beliebte Wanderziele.

Und schließlich steht im Bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 27,1) auch:

"Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden." Bayerisches Naturschutzgesetz

Betretungsverbote außerhalb eines Nationalparks theoretisch möglich

In Ausnahmefällen kann aber dennoch der Zutritt zur freien Natur beschränkt oder verboten werden, wie in Artikel 31,1 des Bayerischen Naturschutzgesetztes nachzulesen ist:

"Die untere oder höhere Naturschutzbehörde [also Landrats- oder Umweltamt] kann durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung die Erholung in Teilen der freien Natur (...) aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben, zur Regelung des Erholungsverkehrs oder aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls untersagen oder beschränken." Bayerisches Naturschutzgesetz

Ein Betretungsverbot wäre also unter gewissen Umständen auch außerhalb von Naturschutzgebieten möglich. Wie das aber genau gehen soll, welche Orte davon betroffen wären und aus welchen konkreten Gründen eine Sperrung erwirkt werden soll, wäre dann Sache der jeweiligen Landratsämter.

Landkreis Garmisch-Partenkirchen setzt auf Ranger

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen beispielsweise will künftig vermehrt auf Ranger setzen, die darauf achten, dass Foto-Touristen nicht über Blühwiesen trampeln oder Autos direkt am Seeufer parken. Das wäre die pragmatischste Möglichkeit, so der Bürgermeister von Grainau, Stephan Märkl, auf BR-Anfrage. Darüber werde im Kreistag des Landkreises bereits gesprochen.

Der CSU-Politiker geht davon aus, dass ein Betretungsverbot außerhalb eines Nationalparks rechtlich schwer umzusetzen wäre.

Auch der Nationalpark Bayerischer Wald setzt auf Ranger und gezielte Informationskampagnen, um die Natur vor den Besuchermassen zu schützen. Da es dort nicht so gefährliche "Insta-Hotspots" gibt wie die Gumpe im Nationalpark Berchtesgaden, steht ein Betretungsverbot für angesagte Fotomotive bislang noch nicht zur Debatte.

"Gezielte Lenkungsmaßnahmen" durch neue Wege oder Aussichtsplattformen

Und wie sieht es bei den anderen, von Foto-Touristen überlaufenen Orten in Bayern aus? Werden auch dort - nach dem Vorbild des Berchtesgadener Nationalparks - Betretungsverbote diskutiert?

Laut Bayerischem Umweltamt wird weiterhin vor allem versucht, den Besucherandrang durch "gezielte Lenkungsmaßnahmen" zu regulieren, damit ein gutes Miteinander zwischen Mensch und Natur möglich bleibt.

Das Umweltamt baue deshalb Informationsangebote und die "Infrastruktur vor Ort" kontinuierlich aus: Konkret bedeutet das, dass an überlaufenen Stellen neue Wege angelegt, Schilder aufgestellt und Beobachtungsplattformen gebaut werden.

Umweltministerium: "Es wird nur gesperrt, wenn es unumgänglich ist"

Dass ein Ort ganz gesperrt wird, nur weil er zum Socialmedia-Hype geworden ist - und deshalb der Schutz einer ökologisch empfindlichen Landschaft nicht mehr gewährleistet werden kann - ist bislang einmalig in Bayern.

Laut Umweltamt haben speziell an der Gumpe am Königssee die üblichen "Lenkungsmaßnahmen" nicht mehr ausgereicht. Die geplante Sperrung sei unumgänglich, so Christina Centner, Sprecherin im bayerischen Umweltministerium, auf BR-Anfrage.

"Das Mittel der Sperrung wird nur dann eingesetzt, wenn dies unumgänglich ist. Kontrollen durch Ranger oder Gebietsbetreuer finden begleitend statt." Christina Centner, Bayerisches Umweltministerium

Betretungsverbot: Strafen bei Verstößen

Wenn die geplante Sperre an der Gumpe am oberen Königsbach-Wasserfall in Kraft tritt, wird es nicht nur Informationstafeln geben: Das Gebiet soll verstärkt durch Nationalpark-Ranger kontrolliert werden, die auch berechtigt sind, bei Nichteinhaltung der Regeln die Personalien festzuhalten. Bei Verstößen werden Strafen verhängt, das hat der Nationalpark Berchtesgaden bereits auf Instagram angekündigt.

Wie hoch die Strafgelder dann konkret ausfallen, ist derzeit noch unklar. Das wird die zuständige Behörde, das Landratsamt Berchtesgaden, demnächst festlegen.

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