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Waffenamnestie - diese Pistolen wurden abgegeben.

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Illegale Waffen können straffrei abgegeben werden

Illegale Waffen können straffrei abgegeben werden

Beim Waffengesetz wurde eine "Waffenamnestie" beschlossen. Das heißt, Waffen können bei der Behörde am Landratsamt oder bei jeder Polizeidienststelle abgeben werden, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden - noch bis zum 1. Juli kommenden Jahres.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Landratsamt Pfarrkirchen, dritter Stock Abteilung Waffenrecht. Auf dem Schreibtisch von Sachbearbeiter Hubert Hacker liegt eine halbautomatische Pistole französischer Herkunft. Auf etwas ungewöhnliche Weise landete sie im Amt.

"Die Waffe ist einem Waffenhändler vor die Türe gelegt worden. Dieser hat sie gesichert und bei uns abgegeben." Hubert Hacker, Sachbearbeiter

20 illegale Waffen wurden im Landratsamt Pfarrkirchen schon in den ersten Wochen abgegeben. Revolver, Pistolen, vor allem aber Kleinkalibergwehre: zum Beispiel der "Flobert". Die Waffe konnte vor 1973 erlaubnisfrei erworben werden, sagt Hacker. Jeder ab 18 konnte sie kaufen. Jetzt aber braucht man für die Waffe aber eine Erlaubnis.

Erbstücke sind der Klassiker

Während des Gesprächs klingelt das Telefon im Büro. Am anderen Ende ein Ehepaar, das gerade im Nachlass eines Verstorbenen scharfe Waffen gefunden hat, die sie sich aber nicht anzufassen trauen.

"Der sicherste Weg, wenn ich keine Erfahrung mit Waffen habe, ist, bei uns anzurufen oder bei der Polizei. Dann kommt jemand vorbei und schaut sich die Waffe an." Andreas Buettner, Abteilungsleiter im Landratsamt Pfarrkirchen

Gerade Erbstücke, von denen man meist gar nichts gewusst hat, sind die Klassiker. Das ist auch die Erfahrung von Polizeichef Josef Frey. "Um diese Waffen geht es, damit diese aus dem Verkehr gezogen werden und in sichere Hände kommen". Dafür gibt es dann auch eine behördliche Bestätigung, dass die Waffe legal aus dem Verkehr gezogen wurde.

Über 300 Waffen bei Amnestie gesichert

Was viele nicht wissen, sagt Andreas Büttner vom Landratsamt: Auch Elektroschocker und manche Messer fallen unter das Waffengesetz. Schon deren Besitz ist strafbar. Bis zum 1. Juli nächsten Jahres kann all das bei Landratsämtern und Polizeistationen abgegeben werden.

Bei der letzten Waffenamnestie 2009 konnten so allein im Landkreis Rottal-Inn mehr als 300 Waffen aus dem Verkehr gezogen werden.