Nach Ansicht von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sollten 14- bis 16-Jährige in Bars oder Restaurants keinen Alkohol mehr trinken dürfen. Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in Deutschland im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken.
"Dieses sogenannte begleitete Trinken muss meiner Ansicht nach abgeschafft werden", sagte der CSU-Politiker am Freitag bei der Eröffnung des deutschsprachigen Ländertreffens der Selbsthilfeorganisation "Anonyme Alkoholiker" in München laut einer Mitteilung seines Ministeriums. Für Kinder und Jugendliche sei Alkoholkonsum ein besonders hohes Gesundheitsrisiko, so der Minister.
25 Prozent der 16- bis 17-Jährigen sind Rauschtrinker
Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2021 zeigten, dass Alkoholkonsum in Deutschland schon bei Jugendlichen verbreitet sei. Ein Fünftel der 12- und 13-Jährigen habe schon einmal Alkohol probiert. Bei den 16- und 17-Jährigen sei es mit gut 88 Prozent bereits die überwiegende Mehrheit. Knapp ein Fünftel der 16- und 17-Jährigen konsumiere Alkohol regelmäßig, das heißt wöchentlich. Rauschtrinken habe sogar fast ein Viertel der Jugendlichen in dieser Altersgruppe innerhalb der letzten 30 Tage praktiziert.
1.200 Sucht-Selbsthilfegruppen in Bayern
Die bayerische Staatsregierung setze sich für einen verantwortungsvollen Umgang von Erwachsenen mit Alkohol ein. Für Kinder und Jugendliche, für die Alkoholkonsum ein besonders hohes Gesundheitsrisiko darstelle, "sind insbesondere die Sensibilisierung für das Thema und die Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum maßgebliche Präventionsziele", sagte Holetschek.
Er forderte, das Jugendschutzgesetz und das Gewerberecht konsequent zu vollziehen. Sucht-Selbsthilfegruppen ergänzten die professionelle Versorgungslandschaft niedrigschwellig, stellte Holetschek fest. In Bayern gebe es schätzungsweise 1.200 Selbsthilfegruppen aus dem Suchtbereich, darunter sind auch die Anonymen Alkoholiker.
Mit Informationen von dpa und epd.

quer vom 28.07.2022
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