Etwa ein Viertel aller Meldungen in den Presseberichten, die die Polizei Oberfranken derzeit an die Medien verschickt, handeln von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Neben Platzverweisen gegen Privatleute und dem Auflösen von illegalen Feiern musste die Polizei auch gegen Unternehmer vorgehen.
Im Landkreis Kronach – wo die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner derzeit bei 324 liegt – hatten die Filialen zweier Textildiscounter unerlaubt geöffnet. Die Läden mussten gemäß der Infektionsschutzverordnung schließen. Die Betreiber erhielten Anzeigen.
Schuhgeschäfte dürfen seit Neuestem wieder öffnen
Denn gemäß der jüngsten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dürfen zusätzlich vorerst nur Schuhgeschäfte in Bayern auch dort öffnen, wo die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Weiterhin offen haben zudem der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte und Reformhäuser. Auch Apotheken, Optiker, Gartenmärkte, Baumärkte, Buchhandlungen, und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel haben demnach geöffnet.
Für alle anderen Geschäfte gilt: Click & Collect. Vorbestellte Ware kann in Ladengeschäften vor Ort abgeholt werden.
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